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Tipps für die Personalauswahl

Den Top-Bewerber gewinnen

Ganz gleich, ob die Konjunktur boomt oder schwächelt: Wirklich gute Bewerber sind meist rar und sie haben die Wahl, für wen sie arbeiten. Die Unternehmen wiederum müssen um die Gunst dieser Bewerber buhlen und sich bei ihnen als Top-Arbeitgeber profilieren. Doch das ist den Verantwortlichen oft nicht ausreichend klar und entsprechend nachlässig gestalten sie den Einstellungsprozess. Die Konsequenz: Einige Bewerber, die das Unternehmen gerne einstellen würde, entscheiden sich nach dem Auswahlverfahren – aus vermeidbaren Gründen – doch für einen anderen Arbeitgeber. Deshalb sollten Unternehmen beim Gestalten des Einstellungsprozesses auf folgende Dinge achten.

Auf Augenhöhe kommunizieren

Top-Bewerber haben meist mehrere Optionen und sie wechseln ihre Stelle nur, wenn sie von einem Unternehmen absolut überzeugt sind. Weil jeder Stellenwechsel mit Risiken verbunden ist, sollte die Firma beim Bewerber nicht das Gefühl erzeugen, er sei ein Bittsteller. Das fängt schon bei der Frage an, ob das Unternehmen einen Vorstellungstermin vorschreibt oder ob es mit dem Bewerber einen passenden Termin sucht. Wird der Bewerber wie ein Gast empfangen oder zunächst wie ein Gepäckstück im Vorzimmer platziert? Gleicht das Vorstellungsgespräch eher einem Verhör oder ist es ein Gespräch auf Augenhöhe? Hat ein Bewerber das Gefühl, nicht mit Respekt behandelt zu werden, geht er innerlich auf Distanz zum Unternehmen und schenkt einem anderen Betrieb seine Sympathie.

Einstellungsprozess definieren

Top-Bewerber haben meist mehrere Eisen im Feuer. Also muss das Unternehmen die Mitbewerber ausstechen. Hierfür muss der Einstellungsprozess so professionell gestaltet sein, dass beim Bewerber das Gefühl entsteht: Diesem Betrieb kann ich vertrauen. Das gelingt vielen Unternehmen nicht. Denn sie haben zwar ihre Prozesse im Vertrieb schriftlich fixiert. Doch bei der Personalsuche agieren sie nach der Maxime: Irgendwie klappt das schon und auf zwei, drei Tage kommt es nicht an. Die Folge: Die guten Bewerber sind zunehmend von Kleinigkeiten irritiert. Also unterschreiben sie den Arbeitsvertrag, wenn er ihnen vorliegt, nicht. Zum Beispiel weil sie inzwischen Zweifel hegen: Werde ich in dem Betrieb glücklich? Oder weil ein anderes Unternehmen schlicht schneller und professioneller war.

Wertschätzung signalisieren

Wenn ein Kandidat ein Unternehmen besucht, ist er dessen Gast, und so sollte er auch behandelt werden. Zum Beispiel bietet es sich an, dass während des Einstellungsgesprächs auch einmal kurz der oberste Unternehmenslenker anklopft, selbst wenn es inhaltlich nicht nötig wäre. Auch lobende Worte, etwa über die Ausbildung, die bisherige Tätigkeit oder das Gesprächsverhalten des Bewerbers, ab und an sinnvoll ins Gespräch eingestreut, schaffen eine angenehme Atmosphäre. Wertschätzung signalisieren auch Angebote wie der Besuch des möglichen künftigen Arbeitsplatzes oder Fragen wie: „Was ist Ihnen bei der Wahl Ihres künftigen Arbeitgebers wichtig?“ Die Feststellung „eine so erfahrene Arbeitskraft wie Sie hat ja viele Op­tionen“ rundet den guten Eindruck über das Unternehmen ab.

Über das Verfahren informieren

Bewerber sind oft nicht im Bilde, was den aktuellen Stand ihrer Bewerbungen anbelangt. Zuweilen sind sie nicht einmal sicher, ob ihre Bewerbungsunterlagen beim Unternehmen angekommen sind, denn viele Unternehmen versenden keine Eingangsbestätigungen mehr, in denen auch kurz das weitere Procedere erläutert wird. Auf Bewerber macht das keinen guten Eindruck. Ähnlich ist es, wenn nach Bewerbungsgesprächen das weitere Vorgehen in der Schwebe bleibt. Warum nicht mit offenen Karten spielen, Vertrauen schaffen und zum Beispiel sagen: „Sie sind der erste von drei Bewerbern, die wir zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben. Haben Sie deshalb bitte circa zwei Wochen Geduld, was unsere Entscheidung angeht, denn der dritte Bewerber hat erst nächste Woche Zeit.“ Das schafft Vertrauen.

Versprechen einhalten

Oft begehen Unternehmen folgenden Fauxpas: Die Fachabteilung sichert einem Bewerber zu, dass er in drei Tagen den Arbeitsvertrag erhält. Sie weiß aber nicht, dass der Zuständige in der Personalabteilung gerade auf einer mehrtägigen Schulung ist. Die Folge: Der Arbeitsvertrag trifft verspätet ein. Dies kann dazu führen, dass sich Bewerber wieder umentscheiden, denn sie vermuten, dass das Unternehmen mit gezinkten Karten spielt oder dass sie vielleicht doch nur zweite Wahl sind. Unternehmen sollten ihre Bewerber deshalb rechtzeitig über Verzögerungen informieren und ­ihnen auch plausible Gründe dafür nennen. Meist sind Verzögerungen nämlich auf ganz banale, praktische Ursachen zurückzuführen, die die Bewerber allerdings nicht kennen. Das kann zur Folge haben, dass sie beginnen zu spekulieren und im Extremfall sogar ihre Entscheidung hinterfragen.

Kosten erstatten

Viele Unternehmen erstatten inzwischen Bewerbern ihre Kosten für Vorstellungsgespräche nicht mehr – obwohl sie in der Regel hierzu sogar gesetzlich verpflichtet wären (selbst wenn sie den neuen Mitarbeiter über einen Mittler wie einen Personalberater suchen). Das macht nicht nur auf Top-Bewerber einen schlechten Eindruck. Denn dann fragen sie sich zu Recht: Wie knausrig ist das Unternehmen ansonsten? Und wie genau nimmt es ansonsten seine rechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber?

Kontakt pflegen

Bei Top-Positionen erstreckt sich der Auswahl- und Einstellungsprozess oft über mehrere Monate. Da schadet es nicht, zwischenzeitlich mit den aussichtsreichsten Kandidaten einmal zu telefonieren, selbst wenn sich im Verfahren nichts Neues ergeben hat. Und was spricht dagegen, ihnen mit ein paar handschriftlichen Zeilen die neuste Ausgabe der Mitarbeiterzeitung zu schicken? Auch das vermittelt Bewerbern das Gefühl, sie werden als Person wahrgenommen und sind ein begehrter Kandidat. Den Kontakt halten sollten Unternehmen auch zu den Bewerbern, denen sie eine Absage erteilen mussten. Denn möglicherweise wird zu gegebener Zeit wieder eine ähnliche Stelle zu besetzen sein, und dann lässt sich Zeit und Geld sparen, wenn man bestimmte Kandidaten noch in der Hinterhand hat.

Autor

Alexander Walz ist Geschäftsführer der Personalberatung Conciliat GmbH, 70178 Stuttgart, Telefon (07 11) 22 45 18-0, Walz.Alexander@conciliat.de, http://www.conciliat.de