“Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“, heißt es in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes. Vier Themen stehen im Vordergrund der folgenden Ausführungen: Rahmenbedingungen, aktuelle Informationen, Hilfen für die Tagesarbeit sowie Hersteller/ Händler und ihre Produkte. Ausgewählte Beispiele verdeutlichen, welche Informationen der SHK-Meister im Internet erhält.