Die Datumsumstellung vom 31. 12. 1999 auf den 1. 1. 2000 zieht eine Reihe von Problemen nach sich, die insbesondere Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung betreffen. Versicherungsund haftungsrechtliche Aspekte sind bei der Bewältigung der Jahr-2000-Problematik zu beachten.