Zahlreiche Nachteile bringt das neue, wohlklingende Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung für Handwerksbetriebe mit sich. Denn wer sich bis Januar 2002 von seinem Finanzamt keine Freistellungsbescheinigung besorgt hat, dem droht ein satter Liquiditätsschwund von 17,4 % der Auftragssumme.