Die schlechte Zahlungsmoral von Auftraggebern bereitet Handwerksbetrieben zunehmend Schwierigkeiten. Wer seine überfälligen Außenstände nicht über teure Kredite finanzieren will, muß sie konsequent durch Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsverfahren beitreiben. Mit etwas Übung kann das von jedem Handwerksbetrieb selbst kostengünstig durchgeführt werden. Der folgende Beitrag vermittelt das erforderliche Know-how und klärt, ob und wann die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Inkassobüros sinnvoll ist.