Die “Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien” vom 20. August 1999 ist für die SHK-Branche von doppelter Bedeutung. So stellt der Bund nicht nur für Solaranlagen, Wärmepumpen, Feuerungsanlagen für Biomasse etc. Fördergelder und Darlehen bereit, sondern im selben Programm auch für Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung, sofern diese in Verbindung mit der Errichtung einer Solar- oder Wärmepumpenanlage erfolgt. Also ein doppelter Investitionsanreiz für Endkunden. Nachfolgend die zentralen Bestimmungen der Förderrichtlinien. Nicht ausgeführte Textpassagen und Kapitel sind mit (. . .) gekennzeichnet.