Nach den BGB-Neuregelungen zum Werkvertragsrecht aus dem Mai letzten Jahres, häufen sich die Anfragen von SHK-Firmen nicht nur zum Wert dieser Gesetzesnovelle, sondern auch zur praktischen Relevanz der Fertigstellungsbescheinigung. Von Juristen werden die Festlegungen zur Fertigstellungsbescheinigung als Kern der Novelle bezeichnet. Der nachfolgende Beitrag informiert über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen dieses neuen Rechtsinstituts.