Die Schutzziele des Brandschutzes – ganz oben steht der Schutz des Lebens – sind in Deutschland in der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen verbindlich geregelt. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) präzisiert nochmals die Anforderungen der MBO hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen und zeigt dabei Wege auf für wirtschaftliche Rohrdurchführungen. Die seit Jahrzehnten in der MLAR enthaltenen Erleichterungen sind auch in der aktuellen Version (Fassung 10. Februar 2015 – Redaktionsstand 5. April 2016) weiterhin gültig. Für den SHK Bereich sind insbesondere die Ausführungen nach den Erleichterungen der MLAR für Rohrleitungen interessant. Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Wände und Decken können so kostengünstig hergestellt werden. Oftmals werden geprüfte Lösungen mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) verwendet, obwohl die MLAR-Erleichterungen aus Kapitel 4.3 wirtschaftliche Vorteile für die Ausführung haben. Die Ausführungen nach MLAR Kapitel 4.3 können dazu entsprechend Bild 1 oder Bild 2 ausgeführt werden.
Dabei sollte das Einbetonieren grundsätzlich aus Schallschutzgründen vermieden werden. Meist werden im Brandfall aufschäumende Baustoffe in Plattenform oder als Kitt verwendet. Diese Platten werden im Durchbruch um das Rohr gewickelt und der Durchbruch wird mit Zementmörtel verschlossen. Auf den Verwendungszweck abgestimmt, ergeben sich durch den gezielten Einsatz von Abschottungen daher wirtschaftliche Anlagen.
Beispiel Hausentwässerung
Bei Deckendurchbrüchen führt der eingeschränkte Platzbedarf oft zum Einsatz von geprüften Lösungen, die kleinere Abstände zu anderen Leitungen ermöglichen. Beim Einsatz von Kunststoffrohr als Anschlussleitung in Verbindung mit Gussrohr im Fallstrang ist der Einsatz von Brandschutzverbindern im Strang notwendig. Bei den Wanddurchführungen stellt sich das etwas anders dar. Der Platzbedarf dafür ist längst nicht so anspruchsvoll wie bei den Deckendurchführungen. So können für nicht brennbare Leitungen durch einfache, preiswerte Maßnahmen Rohrdurchführungen bis zu einem Durchmesser von 160 mm hergestellt werden. So ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Abschottungsmaßnahmen wirtschaftliche Lösungen.
Bild 3 zeigt die typische Mischinstallation im Fallstrang, die mit Brandschutzverbindern und dem Spaltverschluss im Deckenbereich abgeschottet wird. Dagegen können in der Kellerverteilung einfache Maßnahmen entsprechend den Erleichterungen der MLAR angewendet werden. In Bild 1 wird eine Platte mit aufschäumendem Baustoff um das Gussrohr in den Durchbrüchen gewickelt. Bei einigen Produkten werden damit gleichzeitig die Anforderungen an den Brandschutz und die Schallentkopplung erfüllt. Vorreiter für diese Technik ist die von der UBA Tec (Berlin) entwickelte UBA-Platte (4 mm).
Die heutige Anlagenplanung verlangt nach abgestimmten Materialien für die Hausentwässerung. So ist eine Gussrohrleitung im Kellerbereich wegen der Gefahr mechanischer Beschädigungen sinnvoll, wogegen es im Strang und Objektanschlussbereich schon länger einen Trend zu Kunststoffleitungen gibt. Daher kommt es zu Materialwechseln, die im Abschottungskonzept entsprechend berücksichtigt werden müssen.
Materialwechsel sorgfältig planen
Beim Wechsel von Gussrohr auf Kunststoffrohr ist der Übergang von großer Bedeutung. Um bei der Abnahme Diskussionen aus dem Wege zu gehen, sollte der Wechsel sorgfältig geplant werden. Bild 4 zeigt eine entsprechende zulässige Lösung. Der Materialwechsel erfolgt oberhalb der Decke Kellergeschoss. Der dortige Übergang auf Kunststoffrohr erfolgt mittels handelsüblichem Übergang. Wichtig die Frage: Was passiert im Brandfall?
Brandfall in Raum I: Die Kunststoffleitungen (Anschlussleitung und Fallstrang) brennen weg. Die Brandschutzmanschette an der Decke zum zweiten Obergeschoss verschließt das Kunststoffrohr. Damit ist die geschossweise Abschottung nach oben hergestellt.
Brandfall in Raum II: Hier sind die Decke zum EG und die Wand zum benachbarten Kellerraum zu bewerten. In der Leitung zur Decke ist in diesem Raum ein Brandschutzverbinder eingebaut, der das Rohr im Brandfall verschließt. Das ist zwar technisch gesehen nicht notwendig, erfüllt aber die derzeitigen formalistischen Anforderungen durch den Kunststoffrohranschluss. Im Deckendurchbruch wird nach derzeitigem abZ (Mischinstallation) verfahren. Im Brandfall erwärmt sich das Gussrohr. Oberhalb der Decke liegen die Temperaturen sicher im zulässigen Bereich. Da sich keine Öffnungen im Gussrohr befinden, können auch keine heißen Rauchgase in das Rohrsystem gelangen. Die Rohrdurchführung in der Wand zum benachbarten Kellerraum kann nach den Erleichterungen nach der MLAR, Punkt 4.3, ausgeführt werden. Dabei wird das Rohr mit einem im Brandfall aufschäumenden Baustoff, wie in Bild 1 gezeigt, umwickelt.
Brandfall in Raum III: Die durchgehende Gussrohrleitung erwärmt sich. Sind keine Öffnungen durch angeschlossene Kunststoffrohre vorhanden, ist das eine typische Anwendung für die Ausführung einer Rohrdurchführung nach den Erleichterungen der MLAR. Wird im Wanddurchbruch eine Platte aufschäumender Baustoff gewickelt, ist damit eine Durchführung nach Bild 1 ausgeführt.
Fazit
Bild 4 zeigt, dass Durchführungen nach den Erleichterungen der MLAR einen bedeutsamen wirtschaftlichen Beitrag bei der Erstellung einer Hausentwässerungsanlage erfüllen können. Die Anwendungen von Abschottungen mit Verwendbarkeitsnachweis und Lösungen nach den MLAR-Erleichterungen können innerhalb einer Anlage kombiniert werden. Die Kosten können durch den gezielten Materialeinsatz sowie die angepassten und vorteilhaften Brandschutzlösungen so entscheidend reduziert werden.
Info
Planungshilfen
Die gesamte MLAR 2015 sowie weitere Mustervorschriften können unter www.is-argebau.de (Öffentlicher Bereich – Bauaufsicht-Bautechnik – Mustervorschriften/Musterrichtlinien) heruntergeladen werden. Für SHK-Betriebe und TGA-Fachplaner stehen die einzelnen Kapitel mit dem Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 bei der UBA Tec Europa GmbH (Berlin) www.uba-tec.eu im Downloadbereich zur Verfügung. Dort finden Praktiker Planungshilfen mit den Änderungen in den einzelnen Kapitel.
Autor
Dietmar Stump ist Fachjournalist. Sein Pressebüro DTS bearbeitet die Themenschwerpunkte Sanitär, Heizung und erneuerbare Energien. 67551 Worms, Telefon (0 62 41) 9 33 89 94, E-Mail: dietmar.stump@t-online.de