Fachhandwerker bevorzugen seit Langem für die Installation von Versorgungsleitungen die Mischinstallation: Die Hauptverteilung und der Steigestrang sind aus metallenen Rohrleitungssystemen – für Trinkwasser aus hygienischen Gründen in aller Regel aus den Werkstoffen Kupfer oder Edelstahl. In der Heizungsinstallation und für Kühlleitungen kommen auch verzinkte Stahlrohre oder Siederohre zum Einsatz. Der Vorteil: Lange Leitungswege sind so zügig und mit wenigen Befestigungspunkten mechanisch sicher zu montieren und die Verbindungen schnell zu verpressen. Außerdem haben Metallrohre eine geringere Längenausdehnung als Kunststoffrohrleitungen und häufig bessere Schallschutzwerte. Für die Anbindung der Zapfstellen, Heizkörper usw. in der Stockwerkverteilung mit den typischen kurzen Rohrleitungsstrecken und vielen Bögen setzen erfahrene Fachhandwerker lieber von Hand zu biegende Kunststoff- oder Mehrschichtverbundrohre ein. Aber: Bei solchen Mischinstallationen stellt das Bauordnungsrecht besondere Anforderungen an die Abschottung von Leitungsdurchführungen in Wänden und Decken mit einer Feuerwiderstandsklasse. Das Ignorieren dieser Vorgaben – selbst aus Unkenntnis – führt inzwischen immer häufiger zu Streit bei Brandschutzabnahmen.
Mischinstallationen nur mit aBG rechtskonform
Das DIBt fordert im Newsletter 2/2012 mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2013 für Abschottungen von Mischinstallationen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) oder Lösungen nach Leitungsanlagenrichtlinie können daher nicht als Verwendbarkeitsnachweis herangezogen werden. Mit dem neuen Bauordnungsrecht ändern sich hier nun die Begrifflichkeiten: Eine abZ heißt jetzt allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Was sich jedoch nicht geändert hat, ist das Anforderungsniveau: Abschottungen mit einem abP sind auch dann ein nicht zulässiger Verwendbarkeitsnachweis, wenn der Übergang vom Metallrohr auf das Kunststoffrohr erst nach einer definierten Distanz nach der Durchführung erfolgt. Einfacher und üblicher ist es ohnehin, Stockwerksleitungen aus Kunststoff- bzw. Mehrschichtverbundrohr direkt an die Strangrohre, zum Beispiel mit einem T-Stück oder Bogen im obersten Geschoss, anzuschließen.
Praxisgerechte Abschottungen
Das Abschottungssystem „Viega Mischinstallation Versorgung“ beispielsweise verfügt über die erforderliche allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Es erfüllt damit nicht nur die Rechtsvorschriften, sondern ebenso viele Forderungen der Fachhandwerker. Der flexible Verwendbarkeitsnachweis macht nun beispielsweise möglich:
- die kombinierte Belegung mit allen Leitungsgruppen (brennbare Rohre und nichtbrennbare Rohre der Ver- und Entsorgung);
- eine hohe Belegungsdichte mit Nullabstand;
- die einfache und damit rechtssichere Montage;
- eine Brandschutzlösung mit kostengünstigem Material.
Für dieses neue Brandschutzsystem hat das DIBt unter dem Titel „Viega Mischinstallation Versorgung“ die aBG Z-19.53-2258 erteilt. Sie umfasst die metallenen Viega-Rohrleitungssysteme Profipress (Kupfer), Sanpress und Sanpress Inox (Edelstahl), Prestabo (verzinkter Stahl) und Megapress (dickwandige Stahlrohre nach DIN EN 10 220/10 255) für Strangleitungen bis Außendurchmesser AD 54 mm. Daran angeschlossen werden können Stockwerkverteilungen aus den Rohrleitungssystemen Raxofix und Sanfix Fosta (als Kunststoff- oder Mehrschichtverbundrohr) bis 32 mm Außendurchmesser.
Gemäß der aBG von Viega reicht als brandschutztechnische Maßnahme an den Steigleitungen eine durchgehende Streckenisolierung aus. Einzusetzen ist dafür die Mineralfaserschale Rockwool 800 in der Dämmdicke 20 mm. Das gleiche Produkt ist als Brandschutzdämmung für die abgehende Stockwerksleitung aus Kunststoff zu verwenden. Die Viega-Einsteckstücke für die Rohrleitungssysteme Raxofix und Sanfix Fosta machen es einfach, den Übergang von Metall auf Kunststoff herzustellen.
Stockwerksanschlüsse im Strang können an beliebiger Stelle mit T-Stücken oberhalb und unterhalb der Geschossdecke gesetzt werden. Die abgehende Kunststoffleitung ist mit einer Dämmlänge von 50 mm zu schützen. Am Ende des Steigstrangs kann auch ein Bogen gesetzt werden, um die Etagenverteilung anzuschließen. Hier beträgt dann die Dämmlänge ab dem Übergang auf die Kunststoffleitung 150 mm. Alle weiterführenden Leitungen können beliebig gedämmt werden. Das erleichtert die Arbeit in schlanken Fußbodenaufbauten wesentlich. Das Viega Brandschutzsystem für Mischinstallation kommt ohne kostenintensive Brandschutzbänder oder Manschetten aus.
Bauteilverschluss gehört zur Abschottung
Der Öffnungsverschluss der Decke bzw. Wand gehört zum Abschottungssystem und wird deshalb in den Verwendbarkeitsnachweisen ebenfalls exakt definiert. Die übliche Vorgabe zum Restspalt zwischen dem Rohr inklusive Brandschutzprodukt und der Bauteillaibung, der verfüllt werden darf, wird in der Regel mit ca. 50 mm angegeben. Da Versorgungsleitungen jedoch meistens in gestemmten oder ausgeschalten Durchbrüchen verlaufen, wird das Restspaltmaß von 50 mm oft überschritten. In einem solchen Fall ist die Öffnung in der identischen Qualität des Bauteils wiederherzustellen. Bei Deckendurchbrüchen kann das unter Umständen bedeuten, sogar den Restspalt mit Bewehrung zu versehen, die an die Decke anzuschließen ist. Die aBG von „Versorgungsleitungen in Mischinstallationen“ von Viega erlaubt aber, Restspalten in Bauteilöffnungen bis 170 mm mit nicht brennbaren Materialen zu verfüllen. Zugelassen sind dafür Mörtel, Beton oder Gips.
Für Nullabstand zusätzliches Prüfzeugnis
Bei Mehrfachdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Decken und Wänden gibt das DIBt Mindestabstände zwischen den abgeschotteten Leitungen vor. Sie liegen je nach Größe der Durchführung bei 100 mm oder 200 mm zwischen den Außenmaßen der jeweiligen Brandschutzprodukte. Diese Vorgabe hat insbesondere im Objektbau erhebliche Schachtgrößen zur Folge.
Um Platz zu sparen und eine eventuelle Nachbelegung während des Bauverlaufs unter Berücksichtigung des baulichen Brandschutzes zu vereinfachen, hat Viega für die eigenen Rohrleitungssysteme und in Verbindung mit gängigen Fremdsystemen den Nullabstand prüfen lassen. Die Verwendbarkeit dafür ist mit dem abP P-2400/003/15-MPA BS bzw. der aBG Z-19.53-2258 auch für das Brandschutzsystem „Viega Mischinstallation Versorgung“ nachgewiesen.
Damit die hohlraumfreie Vermörtelung größerer Durchbrüche und die fachgerechte Montage der Brandschutzdämmung einfach von der Hand gehen, empfiehlt der Hersteller zwar, anstelle des Nullabstands Mindestabstände zwischen 20 bis 50 mm vorzusehen. Der große Vorteil des Verwendbarkeitsnachweises mit Nullabstand bleibt aber, dass der Fachhandwerker bei der Brandschutzabnahme auf jeden Fall aus der Diskussion um Mindestabstände heraus ist.
Schallschutz inklusive
Ruhiger wird es mit dem Viega-Brandschutzsystem nicht nur bei Brandschutzabnahmen, weil die flexiblen Verwendbarkeitsnachweise viele strittige Punkte erst gar nicht aufkommen lassen. Auch beim Schallschutz ist die Zulassung der Abschottung mit der Mineralfaserschale Rockwool 800 ein großes Plus. Denn die neue MVV TB listet den Schallschutz ebenso wie den Brandschutz als Grundanforderung auf, die ein Gebäude zu erfüllen hat. Dazu wird auf die ebenfalls neue DIN 4109:2016 verwiesen.
In der überarbeiteten Schallschutznorm werden neuerdings „weichfedernde Dämmstoffe“ in Bauteildurchführungen zur Körperschallentkopplung gefordert. Wie sich unterschiedliche Dämmstoffe auf den Schallschutz auswirken, hat Viega zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik (Stuttgart) untersucht. Die Prüfergebnisse zeigen, dass stark verdichtete Brandschutzrohrschalen mit hohem Raumgewicht beispielsweise deutlich mehr Schall übertragen als Dämmungen aus Mineralwolle mit niedrigem Raumgewicht.
Je nach Positionierung der Versorgungsleitungen im Gebäude kann also die Wahl der Brandschutzdämmung zum Erreichen von Schallschutzklassen entscheidend sein. Das gilt insbesondere, wenn erhöhte Schallschutzanforderungen gestellt werden. Die sind übrigens in der DIN 4109:2016 nicht mehr in einem Beiblatt geregelt. Anforderungen, die über den geregelten Mindestschallschutz hinausgehen, müssen jetzt anhand der Richtlinie VDI 4100:2012-10 oder den Memoranden 103 und 104 der Deutschen Gesellschaft für Akustik e. V. im Bauvertrag definiert werden.
Fazit
Mineralfaserschalen als Brandschutzprodukte weisen zum einen gute Schallschutzeigenschaften auf. Im Brandschutzsystem von Viega ist das Produkt Rockwool 800 zum anderen aber auch zur Abschottung von Versorgungsleitungen in Mischinstallationen zugelassen. Das reduziert Montagefehler auf ein Minimum und bietet Rechtssicherheit. So können Fachhandwerker Brandschutzabnahmen mit Ruhe entgegensehen. Weitere Informationen unter
Info
Vorgaben des DIBt zu Mischinstallationen
„Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem 01.01.2013 keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.“ [Anmerkung: Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung entspricht nach neuem Bauordnungsrecht einer allgemeinen Bauartgenehmigung]. (Newsletter des DIBt, Ausgabe 2/2012)
„Abschottungen an Mischinstallationen sind insofern besonders, als dass nicht nur die Leitung in unmittelbarer Umgebung der durchdrungenen feuerwiderstandsfähigen Wand oder Decke betrachtet wird, sondern auch ein größerer Teil des Leitungssystems. […] Oft können die Produkte auf unterschiedliche Art und Weise zusammen eingebaut werden, sodass die Leistung des errichteten Bauteils – trotz gleicher verwendeter Produkte – je nach Bauart (Art des Einbaus) anders ausfallen kann. […] Zur Sicherstellung des Brandschutzes muss dafür gesorgt werden, dass die in der Praxis verbauten Produkte gegenüber den in den Brandprüfungen verwendeten unverändert sind.“ (Newsletter des DIBt, Ausgabe 1/2018).
Autor
Markus Berger ist Sachverständiger für baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) und Leiter des Kompetenzbereichs Brand- und Schallschutz bei Viega in 57439 Attendorn. www.viega.de