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Sicher durch die Decke

Beim Thema Abschottung mit Verwendbarkeitsnachweis runzeln ausführende SHK-Fachbetriebe und TGA-Fachplaner zunehmend die Stirn. Zu komplex, zu kompliziert, fast nicht mehr zu handhaben. Für den Praktiker stellen die Verwendbarkeitsnachweise aber auch nicht wirklich die Funktion und die Auswirkungen auf den Einbau und Betrieb von Abschottungssystemen dar. Besonders Deckenabschottungen sind eine besondere Herausforderung und gegenüber den Wandabschottungen durch die Vielzahl von Systemen besonders unübersichtlich. Deshalb werden nachfolgend nur die Deckenabschottungen behandelt.

Drei Kategorien Rohrabschottungen

Schon deren Einordnung ist nicht einfach. Bisherige Denkweisen über die Funktion einer Rohrabschottung gelten nicht mehr. In der heutigen Installationstechnik ist die Vermischung von brennbaren und nichtbrennbaren Rohren schon durch die Anschlusstechnik bei Objekten gegeben. In der Entwässerungstechnik ist die sogenannte Mischinstallation, ein Materialwechsel von brennbaren und nichtbrennbaren Rohren, fast schon Standard, beispielsweise innerhalb eines Stranges oder an den Anschlüssen. Daher sollten bei Gussrohrsträngen grundsätzlich die Regeln für Mischinstallationen beachtet werden. Allgemein können Abschottungen für Abwasserrohre in drei Kategorien eingeteilt werden:

  1. Die klassischen Rohrabschottungen, bei denen der Rohrstrang verschlossen wird (Bild 1 A,B). Das ist nach wie vor die einfachste Rohrabschottung für Abwasseranlagen mit Kunststoff- oder Gussrohrsystemen.
  2. Hier wird bei nichtbrennbaren Gusssträngen am Abzweig ein Rohrverschluss herbeigeführt (Bild 1C). Das Strangrohr verläuft dabei jedoch offen wie ein offener Schacht durch alle Etagen und wird durch den Verschluss an allen Abzweigen abgeschottet. Ob das noch als klassische Rohrabschottung bezeichnet werden kann, ist fraglich. Bedingt durch diese offene Leitung müssen bestimmte Kriterien (keine ungesicherten Anschlüsse, Rohrverbinder) unbedingt eingehalten werden. Voraussetzung einer Abschottung ist die Einhaltung der Temperaturen oberhalb der Etage, in der der Brand stattfindet. Diese darf an allen Stellen zum Nutzer hin nicht höher als ca. 200 °C sein (Raumtemperatur 20 °C – zulässige Endtemperatur nicht höher als 180 K). Das muss bei den klassischen Abschottungen auch vom Rohr eingehalten werden. Einige Hersteller überschreiten offensichtlich diese Rohrtemperaturen und bauen um das Strangrohr eine Vorsatzschale in der Etage oberhalb des Brandraumes. Damit wird, da zum Nutzer hin kein sichtbares Rohr mehr vorhanden ist, die Temperatur nicht mehr auf dem Rohr, sondern auf der Vorsatzschale gewertet.
  3. Diese Kategorie kann folgerichtig in Systemabschottungen von Rohren mit Vorsatzschale eingeteilt werden (Bild 1D,E).

Jede Rohrabschottung hat Vor- und Nachteile, die individuell zu bewerten sind. Beim Einbau einer Abschottung muss der Installateur, als Hersteller der Abschottung, für die Ausführung und den Einbau aller Bestandteile einer Abschottungsmaßnahme eine Übereinstimmungserklärung unterschreiben. Ist eine Vorsatzschale Bestandteil der Rohrabschottung, so ist diese Ausführung auch im Umfang der Übereinstimmungserklärung enthalten. Die Arbeiten an Vorsatzschalen sollten dann zur eigenen Absicherung selbst vorgenommen oder überwacht werden.

Abschottungen von Kunststoffrohren

Vorteil einer solchen Abschottung ist die einfache Anwendung, indem an jeder Deckendurchführung eine Brandschutzmanschette montiert wird (Bild 2). Die wesentlichen Bauteile sind die Brandschutzmanschette für den Verschluss des Rohres, der Schallschutz (meist PE-Schaumfolie), der Deckenverguss und als ein wesentliches Bauteil, was oft nicht beachtet wird, die Befestigungsschelle. Der Deckenverguss mit der PE-Schaumfolie ist verantwortlich für die Rauchgasdichtheit. Die Befestigungsschelle (oberhalb des Brandraumes) muss dafür sorgen, dass das Rohr im Brandfall nicht abrutschen kann und den Rohrverschluss in der Brandschutzmanschette zerstört. Im Brandfall wird das Rohr meist auch oberhalb der Decke weich. Das Brandschutzmaterial in der Brandschutzmanschette dehnt sich durch die Temperatureinwirkung aus und quetscht das Rohr zusammen. Daher ist in den Verwendbarkeitsnachweisen eine Befestigung bindend vorgeschrieben. Lose Schallschutzschellen können das nicht erfüllen. Eine Brandschutzmanschette muss in jeder Deckendurchführung montiert werden. Es gibt unterschiedliche Einbaumethoden, die jeweils für die Dimension, Bauart, Rohrtyp und -material aus dem Verwendbarkeitsnachweis abgeleitet werden müssen. Die Brandschutzmanschette ist immer am Bauteil Decke so zu befestigen, dass über die gesamte Feuerwiderstandszeit keine Ablösung eintritt. Dass die dafür verwendeten Dübel oder Schraubanker für den jeweiligen Untergrund geeignet sein müssen, versteht sich von selbst.

Abschottungen von Gussrohren

Das wesentliche Bauteil ist der Brandschutzverbinder, durch den der Rohrquerschnitt im Brandfall wie bei den Kunststoffrohrsystemen verschlossen wird. In Bild 3 ist die Funktion anhand der Verwendbarkeitsnachweise von Pam Global und Uba Tec Europa GmbH schematisch erklärt. Im Brandschutzverbinder ist ein Brandschutzmaterial integriert, das bei Temperatureinwirkung das Rohr verschließt. Vorteil dieser Rohrabschottung ist die einfache Montage, da die Befestigung einer Manschette in der Decke nicht erforderlich ist, sondern der Brandschutzverbinder als Rohrverbindung im Rohr montiert wird. Damit ist eine Variabilität für die Rohrführung verbunden. In jeder Etage mit Kunststoffrohranschluss muss im Strang oberhalb des Abzweiges ein Brandschutzverbinder montiert werden.

Die Befestigungsregeln der Rohrhersteller bleiben erhalten. Innerhalb der Decke muss eine Ummantelung so gestaltet sein, dass Bauteilbewegungen, die im Brandfall unvermeidlich sind, ausgeglichen werden. Vorzugsweise ist dafür eine Platte (als im Brandfall aufschäumender Baustoff, Dämmstoffbildner von Pam Global, Uba Tec), die um das Rohr gewickelt wird, geeignet. Ummantelungen mit Mineralwolle (Pam Global) erfordern meist längere Matten oder Schalen. Sie sind mit Stahldrahtumwicklungen (jeweils einzelne Umwicklungen) zu fixieren. Mit Mineralwolle sind 40 bis 60 mm dem Rohrdurchmesser im Deckendurchbruch zuzurechnen, bei der Platte aus Dämmstoffbildnern meist nur ca. 8 mm. Der Brandschutzverbinder muss immer zusammen mit der dazugehörigen Deckendurchführung (Rohrummantelung) verwendet werden, so wie im Verwendbarkeitsnachweis beschrieben. Beide Bauteile (Rohrummantelung in der Decke und Brandschutzverbinder) werden zusammen geprüft und dürfen auch nur so als Kombination eingebaut werden.

Konstruktiv unterscheiden sich die Brandschutzverbinder. Bei Pam Global handelt es sich um eine Steckverbindung mit zusätzlicher Befestigung am Rohr mit einer Schneckengewindeschelle. Bei Uba Tec ist der Brandschutzverbinder ein Spannverbinder und wird auch so montiert.

Abschottungen von Gussrohren – Verschluss am Abzweig

Der Rohrverschluss am Abzweig funktioniert nach den Prüfvorgaben des DIBt. Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass ein offenes, durchgehendes Rohr durch alle Etagen (Bild 1C) innerhalb des Rohrsystems keine Kunststoffrohranschlüsse innerhalb der Anlage toleriert, wenn diese nicht ebenfalls geschützt sind. Der Vorteil dieser Abschottungsart ist die nachträgliche Montage an einem bereits montierten Strang. Der Nachteil ist durch den erhöhten Platzbedarf gegeben, der sich besonders in dem Anschlussbereich ungünstig auswirken kann. Das wesentliche Bauteil ist der Bereich, durch den der Rohrquerschnitt am Abzweig verschlossen wird, und die Rohrummantelung im Deckenbereich. Beide Bauteile, Rohrummantelung in der Decke und der Rohrverschluss, dürfen auch nur in dieser Kombination, wie im Verwendbarkeitsnachweis beschrieben, eingebaut werden. Eine Mischung verschiedener Systeme ist nicht statthaft.

Für den Verschluss des Rohres werden unterschiedliche Bauteile angeboten. So können die Brandschutzverbinder von Pam Global und Uba Tec auch dort eingesetzt und, sofern geprüft (Verbinderprüfung), direkt mit Kunststoffrohr verbunden werden. Bild 4 zeigt schematisch die Funktion mit diesen Bauteilen. Damit können die meisten Kunststoffrohre angeschlossen werden. Die Montage ist einfach, da außer dem Bauteil Brandschutzverbinder und der Rohrummantelung in der Decke keine weiteren Bestandteile erforderlich sind. Ein Bauteil beinhaltet den Rohrverbinder und den Brandschutz.

Bei anderen Verwendbarkeitsnachweisen ist das anders. Bei den Abschottungen von Kuhn, Bis Walraven oder Missel wird über einen gängigen Rohrverbinder (z. B. Universalverbinder EK-Fix-Verbinder) die Brandschutzmaßnahme als ein separates Bauteil aufgesetzt. Damit entsteht eine Kopplung zweier Bauteile mit zwei verschiedenen Verwendbarkeitsnachweisen. Beide Verwendbarkeitsnachweise müssen erfüllt werden. Die Universalverbinder sind in den Verwendbarkeitsnachweisen Abschottung dezidiert durch die Zulassungsnummern aufgeführt. In der Dokumentation für die Abschottung sind dem Bauherrn die Übereinstimmungserklärung, der Verwendbarkeitsnachweis der Abschottung und der Verwendbarkeitsnachweis des Universalverbinders zu übergeben.

Abschottungen von Gussrohren – Funktion durch Kombination

Bestandteile der Abschottung sind die Rohrummantelung in der Decke, der Rohrverschluss am Abzweig und die Vorsatzschale. Die Vorsatzschale dient bei diesen Systemen zur Einhaltung kritischer Temperaturen, die durch die Temperaturweiterleitung des Rohrmaterials entstehen. Schematisch wird die Abschottung Konfix Pro von Doyma in Bild 5 dargestellt. Die Kombination aus Rohrverschluss und Vorsatzschale stellt die Funktion sicher. Im Brandfall wird die Vorsatzschale schnell zerstört, die Objekte (WC, WT) fallen ab, Feuer und Rauch gelangen durch diese Öffnungen in und an die Rohrleitung. Am Abzweig ist ein Metallgehäuse mit Dämmstoffbildner über den Universalverbinder (z. B. EK-Fix-Verbinder) montiert. Im Brandfall drückt der Dämmstoffbildner den darunterliegenden Universalverbinder und das Kunststoffrohr zusammen. Dadurch wird der Abzweig des Stranges verschlossen. Die Temperaturweiterleitung über das Rohrmaterial im Strang erwärmt das Rohr oberhalb der Decke. Die vorgeschriebene Vorsatzschale dämmt ähnlich einer Rohrdämmung die Temperaturen zum bewohnten Raum hin ab. Damit ist auch oberhalb einer Etage mit einem Kunststoffrohranschluss immer eine Vorsatzschale notwendig, auch wenn in dieser Etage kein Anschluss vorhanden ist.

Die Vorsatzschale ist als Metallständerwand oder als massive Vorsatzschale vorgeschrieben (abZ für Konfix Pro Nr. abZ Z-19.17-2074). Montagetechnisch sind die Vorsatzschalen in den Verwendbarkeitsnachweisen für die Montage nicht ausreichend geregelt. Hierzu sind die Angaben aus den Unterlagen für die Hersteller von Vorsatzschalen heranzuziehen. Der Rohrverschluss besteht aus einem sogenannten Universalverbinder (z. B. EK Fix), auf dem ein separates Bauteil, der Doyma Konfix Pro, aufgesetzt wird. Die zulassungskonformen Universalverbinder sind in den Verwendbarkeitsnachweisen für den Brandschutz aufgeführt. In der Dokumentation für die Abschottung sind dem Bauherrn die Übereinstimmungserklärung, der Verwendbarkeitsnachweis der Abschottung und der Verwendbarkeitsnachweis des Universalverbinders zu übergeben. Die Übereinstimmungserklärung vom Installateur für die Rohrabschottung umfasst damit den zulassungskonformen Einbau des Rohrverbinders mit dem Brandschutzaufsatz Konfix Pro und die Erstellung der Vorsatzschale. Wichtig: Der Bauherr ist schriftlich darauf hinzuweisen (abZ Z-19.17-2074 Abschnitt 5), dass die Rohrabschottung einschließlich der Vorsatzschale stets im ordnungsgemäßen Zustand zu halten ist und bei Änderungen die Einhaltung der Zulassung überprüft werden muss.

Abschottung mit Gussrohr – Funktion durch Vorsatzschale

Bestandteile der Abschottung von Viega/Düker sind die Rohrummantelung in der Decke, der Deckenverguss und die Vorsatzschale mit den Einbauelementen. Die Vorsatzschale dient bei diesen Systemen zur Einhaltung kritischer Temperaturen in allen Etagen oberhalb des Brandraumes, die durch die heißen Rauchgase innerhalb des Rohres entstehen. Die Funktion lässt sich aus Bild 6 anschaulich erklären.

Sofern ein Brandfall außerhalb der Vorsatzschale einwirkt – wobei ein Brand auch innerhalb der Vorsatzschale entstehen kann – fallen die Objekte ab, die Vorsatzschale brennt schnell weg, das Anschlussrohr schmilzt weg. Die heißen Rauchgase gelangen über die Abzweigöffnung in das nichtbrennbare Rohrsystem und ziehen darin nach oben hin über Dach ab, sofern eine Lüftung richtig geplant und montiert ist. Die heißen Rauchgase erwärmen das Strangrohr leicht auf über 500 °C. Die Temperatur innerhalb der Vorsatzschale steigt, je nach Größe des mit der Vorsatzschale umbauten Raumes, entsprechend an. Die oberhalb des Brandraumes angebrachte Vorsatzschale hält die Temperatur von den Aufenthaltsräumen ab. Damit entspricht die Vorsatzschale gleichsam einem Leitungssystem, das vollkommen wärmegedämmt und dauerhaft offen ist.

Da das Rohr also selbst nicht verschlossen wird, muss entsprechend der Funktion in allen Etagen das nichtbrennbare Rohr hinter einer Vorsatzschale eingehaust werden (Bild 6), auch wenn keine Anschlüsse vorhanden sind. Das Rohr ist über die gesamte Branddauer offen. Entsprechend ziehen die heißen Rauchgase ungehindert dauerhaft durch das Rohr und alle Etagen nach oben. Eventuell muss auch die Durchführung durch den Dachraum sowie die Dachdurchführung entsprechend abgesichert werden. Die Folge: Dieses System funktioniert nur dann, wenn der gesamte Strang hinter einer Vorsatzschale verschwindet und diese auch bei höheren Temperaturen ihre Aufgabe erfüllt. Die Gussrohre müssen mit Rapid-Verbinder, die Kunststoffrohre mit Übergangsverbinder verbunden werden.

Der Installateur als Hersteller des Abschottungssystems hat die Kennzeichnung so anzubringen, dass die Sicherheitsrelevanz der Vorsatzschale erkennbar ist. Die Unterschrift des Erstellers der Abschottung unter der Übereinstimmungserklärung umfasst die Errichtung und Befestigung des Stranges und die Vorsatzschalen. Besondere Bedeutung hat hier Abschnitt 4 des Verwendbarkeitsnachweises Z-19.53-2259/Viega, indem der Betreiber schriftlich darauf hinzuweisen ist, dass die Rohrabschottung stets in ordnungsgemäßen Zustand zu sein hat. Das beinhaltet vor allen Dingen die Vorsatzschalen.

Das müssen Baubeteiligte beachten

Heutige Rohrsysteme verlangen angepasste Rohrabschottungen. Die Zeiten, in denen im Bauprojekt für alle Abschottungen eine einheitliche Abschottung Verwendung finden konnte, sind vorbei. Es gibt spezielle Lösungen für Deckenabschottungen und Wandabschottungen. Werden bei Gussrohrsystemen bei den Kellerleitungen die Wanddurchführungen nach den Erleichterungen der MLAR und Deckenabschottungen nach abZ geplant und ausgeführt, kann von einer angepassten Installation gesprochen werden. Materialwechsel innerhalb der Leitungssysteme, Teilumbauten und Erweiterungen sind gängiger Baustellenalltag. Die montagetechnischen Unterschiede von Abschottungen für Kunststoffrohrsysteme stehen einer einheitlichen Abschottung im gesamten System entgegen, zumal auch hier unterschiedliche Materialien für verschiedene Anlagenteile zum Einsatz kommen. Daher müssen Abschottungen geplant und individuell auf die jeweilige Bausituation angepasst werden. Die Entscheidungen dazu haben weitreichende Auswirkungen für alle Baubeteiligten und den Bauherrn.

Fachplaner muss Ansprüche des Bauherrn erfüllen

Die Aufgabe des Fachplaners, ein System zu planen und auszuschreiben, beinhaltet die Verantwortung dafür, dass es umsetzbar ist und die Ansprüche des Bauherrn erfüllt. Daneben muss er, gerade im Brandschutz, für die Anforderungen planen und ausschreiben, die nicht direkt in den Verwendbarkeitsnachweisen stehen. So müssen Bauteilbewegungen durch geeignete Maßnahmen und eine zweckentsprechende Rohrführung ausgeglichen werden. Daher bieten die meisten Hersteller von Gussrohrabschottungen als Rohrummantelung in der Decke einen Dämmstoffbildner an. Dieser verschließt bei Bauteilbewegungen und bei der Längenänderung der Rohrleitung die entstehenden Spalten und Risse. Wenn damit auch der Schallschutz eingehalten wird, ist dies eine sichere Ausführung. Bei statischen Ummantelungen, wenn also keine Volumenvergrößerung im Brandfall erfolgt (Mineralwolle), müssen die Rohrführung und die Leitungsanordnung/Befestigung entsprechend so geplant und ausgewählt werden, dass auch bei Temperatureinwirkung keine Abschottungsmaßnahmen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (z. B. Undichtigkeit, Herausrutschen der Ummantelung) .

Die Ausschreibung muss die verschiedenen Einflüsse, die jedes Abschottungssystem hat, berücksichtigen. Die Rohrführung wird gegenüber der Ursprungsplanung während der Bauzeit meist mehrmals geändert. Daher sollten möglichst einfache und verständliche Abschottungssysteme verwendet werden, die eine Variabilität in der Leitungsführung zulassen, die jedoch nicht bei jeder kleinen Änderung der Leitungsführung die Beurteilung der Abweichung notwendig machen.

Ist eine Metallständerwand als Vorsatzschale Teil der Rohrabschottung, muss der Planer in der Ausschreibung darauf hinweisen, dass die Vorsatzschale und darin befindliche Objekteinbauten sowie die Anschlüsse Teil der Abschottung sind. Das ist in der Ausschreibung anzugeben, da das naturgemäß die Überwachung beeinflusst und auch bei der Abnahme Mehrarbeit bedeutet.

Für die Abnahme von Abschottungsmaßnahmen haben sich einfache und verständliche Maßnahmen bewährt. Bei den Brandschutzverbindern, die im Strang eingebaut werden (Pam Global, Düker; Uba Tec), wird die Rohrverbindung als auch der Rohrverschluss in einem Bauteil hergestellt. Das ist einfach durch die Bauteilbeschriftung zu kontrollieren.

Wird die Brandschutzmaßnahme dagegen als Bauteil auf einen separaten Rohrverbinder (z. B. Doyma, Bis Walraven, Kuhn) aufgesetzt, ergibt das eine Kombination zweier Bauteile mit unterschiedlichen Funktionen. Der Verwendbarkeitsnachweis für den Rohrverbinder und der Verwendbarkeitsnachweis für die Brandschutzmaßnahme sind für die Eignung vorzulegen. Beide sind auch Teil der Dokumentation. Das anzuschließende Kunststoffrohr muss durch beide Verwendbarkeitsnachweise zugelassen sein. So dürfen meist nur HT-Rohre mit dem Rohrverbinder verwendet werden, auch wenn eine Vielzahl von Rohren beim Brandschutz zulässig ist. Hier zählt der Verwendbarkeitsnachweis des Rohrverbinders.

Abnahme soll Sicherheit kontrollieren

Eine wichtige und immer wieder unterschätzte Maßnahme ist die Kennzeichnung. Ist diese vorgeschrieben, dann ist sie auch anzubringen, da es sonst keine abnahmefähige Abschottung ist. Bei der Abnahme oder auch bei späteren Arbeiten ist keine Zuordnung mehr möglich. Bei einer Brandschutzmanschette für Kunststoffrohr oder einem Brandschutzverbinder für Gussrohr ist das noch nachvollziehbar. Auf dem Bauteil selbst ist noch eine Kennzeichnung vorhanden. Somit kann das Wirkprinzip auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachvollzogen werden, auch wenn das Kennzeichnungsschild nicht sofort bei späteren Umbauten sichtbar ist.

Sind gewerkefremde Bauteile in die Abschottungsmaßnahmen einbezogen, sind diese Bauteile auch Teil der Kennzeichnung. Bei Vorsatzschalen muss unbedingt kenntlich gemacht werden, dass diese Bestandteil der Rohrabschottungsmaßnahmen sind. Innerhalb eines Gebäudes kann bei späteren Arbeiten der Installateur oder der Mieter/Wohnungseigentümer die Vorsatzschale in einer Etage nicht zwangsläufig mit einer Rohrabschottung geistig zusammenbringen. Daher erhält bei den Abschottungen mit Vorsatzschale die Kennzeichnung eine besondere Stellung. Diese Kennzeichnung ist neben der korrekten Ausführung immer für die Abnahme zu kontrollieren oder es sind zusätzliche Kennzeichnungsschilder auch für die Etagen oberhalb des Abzweigraumes auszuschreiben. In der Planung muss bereits rechtzeitig die Abstimmung für die Ausführung des Hausentwässerungssystems und der Vorsatzschalen erfolgen. Die Bedürfnisse des Bauherrn sollten deshalb vorab abgestimmt werden.

Installateur unterschreibt für Richtigkeit der Ausführung

Für die fachgerechte Ausführung einer Rohrabschottung ist der Installateur verantwortlich, da er als Hersteller der Abschottung gilt, wenn er diese in das Bauwerk einbaut. Er bestätigt den fachgerechten Einbau der Abschottung mit der Übereinstimmungserklärung, die der Verwendbarkeitsnachweis einfordert. Die Erfüllung der Schutzziele wird mit der Fachunternehmererklärung bestätigt. Diese beinhaltet nicht die Übereinstimmungserklärungen. Der Installateur unterschreibt mit der Übereinstimmungserklärung für alle Teile der Abschottung den zulassungskonformen Einbau. Ist die Vorsatzschale Teil der Abschottung, unterschreibt der Installateur auch für diese Ausführung. Stellt er die Vorsatzschale nicht selbst her, muss er die dafür erforderlichen Angaben bereitstellen und zur eigenen Sicherheit kontrollieren. Daher sollten derartige Systeme für den Einsatz genau geprüft werden. Die Ausführung der Vorsatzschale orientiert sich an den Angaben der Hersteller von Vorsatzschalen und müssen unbedingt eingehalten werden.

Montagetechnisch sind die Vorsatzschalen in den Verwendbarkeitsnachweisen nicht ausreichend geregelt. Hierzu sind die Angaben aus den Unterlagen für die Vorsatzschalen heranzuziehen. Die Vorsatzschale ist meist als Metallständerwand vorgeschrieben. Insbesondere die Faktoren Standsicherheit und Konsollasten, zulässige Höhen und Längen, Tragständer- und Traversenanordnung, Befestigungen und Abdichtungen an den flankierenden Bauteilen, Verspachtelungen, Deckenanschlüsse ggf. mit gleitendem Anschluss und zulässige Einbauten sind für die Eignung zu kontrollieren.

Die verschiedenen Anbieter von Vorsatzschalen können unterschiedliche Anwendungsregeln aufweisen. Die jeweilige Unterlage gehört als Teil der Abschottungsmaßnahme zusammen mit dem Verwendbarkeitsnachweis zur Dokumentation, die dem Bauherrn übergeben werden muss. Andernfalls kann die Abnahmefähigkeit nicht kontrolliert werden. Bei späteren Änderungen muss der zur Aufrechterhaltung notwendige Zustand der Vorsatzschale nachvollzogen werden können, sonst muss die gesamte Abschottung neu bewertet werden. Die Vorsatzschale ist keine Sanitärwand. Systemvorwände, z. B. Geberit GIS, können hier nicht eingesetzt werden.

Der Betreiber ist schriftlich (in den Dokumentationen) auf die besondere Sicherheitsrelevanz der Vorsatzschale hinzuweisen und dass diese immer in einem vorschriftsmäßigen Zustand gehalten werden muss. Da dieser schriftliche Hinweis in dem Verwendbarkeitsnachweis gefordert ist, sollte der Installateur sich dementsprechend auch absichern. Wenn die Rohrabschottung eine Vorsatzschale erfordert, sollte immer geklärt werden, wie die Vorgaben durch den Betreiber realisiert werden können. Bei Wohneigentum sollte das ebenfalls vorab geklärt werden.

Bauherr ist verantwortlich für den Brandschutz im Betrieb

Möglichst verständliche Rohrabschottungen erleichtern die Übergabe durch eine einfache Dokumentation. Wird eine Vorsatzschale für die Rohrabschottung notwendig, so darf diese im Betrieb nicht einfach verändert werden. Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Mieter oder der Inhaber einer Wohnung/eines Gebäudes darüber informiert wird, dass die Vorsatzschale mit allen Einbauten, Anschlüssen und Abdichtungen Teil der Brandschutzabschottung für die Rohrleitungen ist. Wie das mietrechtlich aussieht, sollte bereits bei der Planung Teil der Überlegung sein. Der Mieter kann nicht selbstständig innerhalb seiner Etage Arbeiten an der Vorsatzschale vornehmen. Selbst kleinere Arbeiten, die z. B. die Statik oder die Dichtigkeit beeinträchtigen können, haben dann eventuell Einfluss auf den Brandschutz. Da der Betreiber für die Instandhaltung des Brandschutzes zuständig ist, kommt auf den Betreiber die Mitteilungs- und Kontrollpflicht zu.

Bei Wohneigentum muss deutlich gemacht werden, dass die Vorsatzschalen sicherheitsrelevant sind. Geklärt werden muss, ob dann die Vorsatzschale Teil des Gemeinschaftseigentumes ist, da diese der Rohrabschottung zugerechnet werden muss. Auf diese Weise sind dann auch die integrierten Einrichtungsgegenstände (Instandhaltung, Wartung) zuzuordnen. Eine Klärung ist unbedingt vorab vorzunehmen.

Fazit

Für alle am Bau beteiligten Gewerke wirkt sich die Auswahl von Abschottungssystemen aus. Der Brandschutz muss nicht kompliziert sein, wenn folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Nachweis für die Einhaltung notwendiger Abschottungen ist über die Verwendbarkeitsnachweise zu führen.
  • Verwendbarkeitsnachweise werden zunehmend unverständlicher und unvollständiger und sind ohne das Wissen über die Funktion nicht mehr nachvollziehbar.
  • Abschottungen von Rohrleitungen können nicht mehr schematisch abgearbeitet werden.
  • Möglichst einfache Abschottungsmaßnahmen verwenden.
  • Einheitliche Rohrabschottungen in einem Bauwerk sind meist uneffektiv. Angepasste Rohrabschottungen sind zu planen. Gegebenenfalls sind für Decken- und Wandabschottungen unterschiedliche Systeme zu verwenden.
  • Werden mehrere Gewerke in einer Abschottung zusammengeführt, muss das koordiniert werden.
  • Der Planer muss vorab kontrollieren, ob die Ausführung überhaupt möglich ist.
  • Der Installateur unterschreibt für die gesamte Abschottung. Daher vereinfachen und gewerkefremde Einflüsse minimieren.
  • Der Betreiber muss schriftlich besonders auf die Instandhaltungsanforderungen für Vorsatzschalen hingewiesen werden.

Extras

Brandschutzlösungen

In unserem Bereich „Extras“ auf www.sbz-online.de finden Sie eine Schnellübersicht mit Abschottungssystemen für die Hausentwässerung samt den dazugehörigen Verwendbarkeitsnachweisen, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

www.sbz-online.de/extras

Autoren

Dipl-Ing. Gerhard Lorbeer ist in der Versorgungstechnik als Fachautor, Sachverständiger und Referent für Fachseminare tätig. Daneben ist er Mitglied in Normenausschüssen. E-Mail: glaurus@email.de

Karl-Heinz Brandenburg ist Berufsschullehrer an der Max-Taut-Schule in Berlin, Oberstufenzentrum für Gebäude-Umwelt-Technik. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Beuth-Hochschule für Technik in Berlin und Dozent im Fachbereich Trinkwasser- und Abwasserinstallationen sowie Schall- und Brandschutz. E-Mail: Planen-Beraten-Betreuen@gmx.de