Brandschutzmanschetten bestehen in der Regel aus zwei Teilen: einem Gehäuse aus Blech und einer Einlage aus einem intumeszierenden Material. Weiterhin kommen noch die Schrauben, die Einbauanleitung, das Kennzeichnungsschild und gegebenenfalls zugelassene Schallschutzschläuche hinzu. Die intumeszierende Einlage besteht aus einem Werkstoff, der zweckgerichtet sein Volumen vergrößert. Unter Einwirkung von Hitze, typischerweise im Bereich zwischen 130 und 160 °C, beginnt sie aufzuquellen. Bei diesen Temperaturen wird das abgeschottete Rohr im Brandraum langsam weich und fängt an, sich zu verformen. In dieser ersten Brandphase ist das Rohr noch insoweit intakt, als dass hierdurch kein sogenannter Kaltrauch in angrenzende Bereiche übertragen werden kann. Es muss aber der Ringspalt zwischen Rohr und Bauteil gemäß Zulassung verschlossen sein, da bis zum vollständigen Aufquellen der Manschette ansonsten hierdurch Rauch dringen könnte.
Mit steigender Temperatur dehnt sich die Brandschutzmasse auf das 10- bis 15-Fache ihres ursprünglichen Volumens aus, drückt mit bis zu 10 bar auf das inzwischen weich gewordene Rohr und quetscht es ab. Damit der Druck zielgerichtet auf das Rohr wirken kann, bildet das Blechgehäuse eine äußere Grenze. Um die Wirkung in Richtung des Mittelpunktes sicherzustellen, muss das Gehäuse unbeschädigt, richtig verschlossen und an allen Laschen montiert sein.
Im weiteren Verlauf wird das Rohr im Brandraum schmelzen oder sogar verbrennen. In der Manschette hat sich aus dem Brandschutzmaterial ein Ascheschaum gebildet, der für den geforderten Zeitraum (typischerweise 90 bis 120 Minuten) den sicheren Raumabschluss zu angrenzenden Bereichen aufrechterhält. So kann weder Hitze noch Rauch durchdringen und Personen und Sachwerte sind sicher. Weitere Infos zum Thema unter