Bauteilöffnungen für Rohrleitungen durch Brandschutzabschnitte müssen sicher verschlossen sein. Die Gefahr, dass ansonsten durch diese Öffnungen im Brandfall Feuer und Rauch auf ein anderes Stockwerk überschlagen, ist zuverlässig auszuschließen. Deshalb sind auch für diese Abschottungen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) bzw. allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) als Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. Gemäß dem Verwendbarkeitsnachweis des Viega-Brandschutzsystems können Restspaltverschlüsse bis 50 mm diesem Schutzziel entsprechend praxisgerecht mit dem Viega Brandschutz-Kitt verschlossen werden. Wie ein Brandschutzprodukt einzubauen ist, beschreiben die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise sehr genau, die Anforderungen an die normgerechte Abschottung müssen also für jeden Einzelfall gesondert betrachtet werden. Für Massivdecken finden sich im Viega-System mit dem abP P-2400/003/15-MPA BS für jede Anwendung geeignete Materialien für Bauteilverschlüsse. Werden Rohrleitungen in passgenauen Kernbohrungen durch Brandschutzdecken und -wände geführt, erlaubt die abZ für Bauteilverschlüsse mit einem Ringspaltmaß bis 30 mm zum Beispiel den Einsatz des Viega Brandschutz-Kitts. Größere Ringspaltmaße bis 50 mm sind zusätzlich mit loser Steinwolle (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1, Schmelzpunkt > 1000 °C, Stopfdichte 120 kg/m³) auszufüllen. An der Deckenober- und -unterseite ist die Steinwolle abschließend mit dem Brandschutz-Kitt bündig abzudecken.
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