Wenn Rohrleitungsinstallationen durch Brandschutzabschnitte, Wände und Decken führen, müssen diese fachgerecht abgeschottet werden. Dabei sind Mindestabstände zwischen den Leitungsabschottungen bzw. Abschottungssystemen einzuhalten. Wie groß diese sein müssen, steht im jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis, in den Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR) der Bundesländer oder ergibt sich aus den Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). In engen Schächten oder Durchbrüchen können diese Abstände aber häufig nicht eingehalten werden. Viega hat daher all seine Rohrleitungssysteme aus Kunststoff, Kupfer, verzinktem Stahl und Edelstahl in sämtlichen Größen (bis DN 100) und Kombinationen mit der entsprechenden Dämmung auf Null-Abstand prüfen lassen.
Bestätigt wird das durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (P-2400/ 003/15-MPA BS). Die Viega-Rohrleitungssysteme dürfen also zum Beispiel baustellengerecht in beliebiger Zusammenstellung im Null-Abstand durch eine Decke geführt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers auf Null-Abstand bezieht außerdem die gängigen Entwässerungsleitungen aus SML in Mischinstallation sowie alle marktüblichen Entwässerungsleitungen aus Kunststoff und deren Abschottungssysteme ein.
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