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Ist die 65 %-Regel im GEG ab 2024 sinnvoll?

Pro

Jetzt ist es endgültig beschlossene Sache: Ab Januar 2024 müssen in neuen Heizungsanlagen zu 65 % erneuerbare Energien genutzt werden. Damit wurde die unter dem Eindruck des Überfalls auf die Ukraine getroffene Entscheidung der Ampelkoalition vom März 2022 bestätigt. Und das ist gut so. Warum? Weil wir in der aktuellen Phase der Wärmewende trotz aller Unwägbarkeiten vor allem eines benötigen: Planungssicherheit. Schließlich arbeiten SHK-Unternehmer und Heizungshersteller auch ohne gesetzliche Verankerung bereits seit knapp einem Jahr auf den 1. Januar 2024 hin. Klar ist: Für die Heizungsbranche wird 2024 ein Jahr der Transformation werden. Durch die 65 %-EE-Regel wird die Wärmepumpen-Nachfrage ein neues Niveau erreichen. Und 500.000 installierte Geräte werden vermutlich nicht ausreichen, um den Markt zu bedienen. Es wird also zu Verwerfungen kommen und es wird an vielen Ecken und Enden knirschen und knarzen. Allerdings stehen im aktuellen Entwurf zur Novelle des GEG auch weitreichende Übergangsregelungen. In vielen Fällen müsste dann nicht sofort, sondern erst Jahre später gehandelt werden. Zudem wird das neue Förderkonzept für erneuerbares Heizen die Vorzieheffekte weiter abmildern. Das alles wird Druck vom Markt nehmen und es besteht eine gute Chance, dass der Umbruch handhabbar bleibt. Zumal die Perspektiven danach deutlich besser sind. Eine Verschiebung um ein oder gar mehrere Jahre hätte bei allen Beteiligten nur für mehr Unsicherheit und Verzögerungen gesorgt. Es ist gut, dass jetzt zumindest hier Klarheit herrscht. Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


Bild: SBZ

Jürgen Wendnagel, freier Heizungs-Fachjournalist

Kontra

Mit Blick auf die Klimaneutralität im Gebäudesektor ab 2045 ist es höchste Zeit für eine erneuerbare Wärmewende. Allerdings hätte die Politik die Weichen dafür schon vor mindestens fünf Jahren stellen müssen. Eine überstürzte erneuerbare Wärmepflicht ab dem 1. Januar 2024 einzuführen wird den derzeit überhitzten Markt noch mehr belasten und den Ärger und Frust bei allen Marktakteuren verstärken. Zum einen liegt das novellierte GEG 2024 wohl erst im Juni vor, sodass keine Rechtssicherheit für Aufträge besteht, die bis ins nächste Jahr reichen. Außerdem übertrifft die Heizwärmepumpen-Nachfrage das Angebot nach wie vor gewaltig, sodass es bei Modellen zum Einsatz im Bestand Lieferzeiten von bis zu zwölf Monaten gibt. Hinzu kommt die Flut offener Bestellungen aus 2022. Und es bestehen Lieferengpässe bei weiteren Systemkomponenten wie Speichern. Problematisch ist auch, dass bei defekten Wärmepumpen betroffene Endkunden wochenlang warten müssen, weil Ersatzteile fehlen und Werkskundendienst-Kapazitäten knapp sind. Die Politik sollte die Nachfrage nach erneuerbaren Heizsystemen im Bestand vorrangig mittels attraktiver Förderanreize und einer breiten, sachorientierten Öffentlichkeitskampagne stimulieren. Die erneuerbare Wärmepflicht sollte (im Bestand) frühestens zum 1. Januar 2025 eingeführt werden. Es bliebe somit mehr Zeit bzw. Freiraum für Wärmepumpenschulungen und um praktische Erfahrungen zu sammeln. Und davon würden künftig installierte Anlagen hinsichtlich Energieeffizienz und Qualität profitieren.

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