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Pelletlagerräume richtig belüften

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Das Heizen mit Holzpellets erfreut sich immer stärkerer Beliebtheit. 2014 erzeugten bereits 231 000 Pelletkessel bis 50 kW und 116 500 Pelletkaminöfen in Deutschland umweltfreundliche Wärme. Damit der Betrieb der Anlagen reibungslos verläuft, ist ein hochwertiger Brennstoff nötig. Während das Zertifizierungsprogramm ENplus die Qualität des Brennstoffs von der Produktion bis zur Anlieferung zum Endkunden sicherstellt, fehlten bisher feste Vorgaben zur Lagerung von Holzpellets, an denen sich Heizungsinstallateure und Verbraucher orientieren können. Die Feuerungsverordnungen der Länder (FeuVO) definieren Anforderungen zum Brandschutz. Die von der Brancheninitiative Deutsches Pelletinstitut (DEPI) herausgegebene Lagerraumbroschüre, die Sie sich bei den SBZ-Extras direkt herunterladen können, gibt neben Tipps zum Lagerbau auch Sicherheitshinweise.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat im September 2015 die VDI 3464 „Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher – Anforderungen an das Lager sowie Herstellung und Anlieferung der Pellets unter Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“ veröffentlicht. Die Richtlinie resümiert den Stand der Technik als Kompendium für Personen, die ein Pelletlager oder eine Pelletheizung errichten und/oder betreiben bzw. überwachen. Die VDI-Richtlinie beschreibt Emissionen, die im Holzpelletlager auftreten und nennt Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung für Lagergrößen mit bis zu 100 t Fassungsvermögen. Das Nachschlagewerk hat zwar keine Gesetzeskraft, bildet aber den aktuellen Stand der Technik ab und kann daher bei gerichtlichen Verfahren herangezogen werden. Fachliche Gutachten werden sich auf die VDI-Richtlinie berufen. Das heißt, befolgt ein Heizungsinstallationsbetrieb die Vorgaben der Richtlinie, ist er auf der sicheren Seite. Daher sollte sich jeder Betrieb, der Pelletheizungen installiert und Pelletlager einbaut, mit der VDI 3464 vertraut machen.

Emissionen und Gesundheitsschutz

Holzpellets erfordern wie jeder andere Brennstoff auch einen sachgerechten Umgang, um den sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Aus Holz entweichen eine Reihe flüchtiger organischer und anorganischer Verbindungen – insbesondere Kohlenmonoxid (CO) und flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (Volatile Organic Compounds – VOC). Das ist ein natürlicher Prozess bei allen Holzprodukten, der durch den Pressvorgang der Pellets verstärkt wird. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses, nicht reizendes, toxisches Gas, das je nach Konzentration Symptome wie Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen kann bis hin zu einer tödlichen Vergiftung. Flüchtige organische Kohlenwasserstoffe können einen ggf. unangenehmen Geruch verursachen. Mit zunehmender Lagerungszeit verringern sich die Emissionen aus den Holzpellets, die Abbaureaktion hängt jedoch von verschiedenen Einflussfaktoren wie Temperatur, Sauerstoffgehalt und Luftzirkulation ab.

Aus diesem Grund ist es wichtig, für eine ausreichende und dauerhafte Belüftung im Pelletlager zu sorgen. Das kann mit den vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) und dem TÜV Rheinland empfohlenen belüftenden Deckeln einfach bewerkstelligt werden. Die Deckel werden sowohl am Einblas- als auch am Absaugstutzen angebracht. Diese einfache Maßnahme genügt laut VDI 3464 für alle Pelletlager bis 10 t Pelletkapazität und einer Befüllleitung mit einer maximalen Länge von 2 m, um einen für eine ausreichende Absenkung der CO-Konzentration erforderlichen Luftaustausch zu gewährleisten.

Wann CO-Messungen erforderlich sind

Ein Pelletlager sollte vier Wochen nach der Befüllung nicht betreten werden. Wenn dies doch notwendig sein sollte, muss vorher der CO-Gehalt gemessen werden, z. B. mit einem mobilen CO-Warngerät. Dieses sollte einen Messbereich von 0 bis 500 ppm haben. Der Alarm sollte über mehrere Sinnesreize wahrnehmbar sein, z. B. ein akustisches und visuelles Signal mit Vibration. Man sollte das Warngerät bequem am Körper befestigen und tragen können. Außerdem sollte es eine hohe Schutzart von IP 65 haben. Fasst das Pelletlager mehr als 10 t oder ist es ein Erdsilo, darf es grundsätzlich nur mit CO-Warngerät und einer zweiten Person, die sich zur Sicherung außerhalb des Gefahrenbereichs aufhält, betreten werden. Ebenfalls wichtig ist, das Pelletlager vor dem Betreten mindestens 15 min lang zu lüften. Auf jeden Fall sollten an der Tür zum Lager von innen und außen Aufkleber mit Sicherheitshinweisen gut sichtbar angebracht werden. Solche Aufkleber in den Varianten für Pelletlager unter 10 sowie für Pelletlager über 10 t und erdvergrabene Lager können kostenlos beim Deutschen Pelletinstitut über das Internet unter www.depi.de/shop bestellt werden. Sie entsprechen den Vorgaben der neuen VDI-Richtlinie 3464.

Eine weitere Ursache von Kohlenstoffmonoxid im Lagerraum sind Rückströmungen aus dem Brennraum in das Lager. Um dies zu vermeiden, müssen die Rückbrandsicherungen druckdicht ausgeführt sein. Dies verhindert, dass bei ungünstigen Betriebszuständen oder bei der Anlieferung Rauchgase aus dem Brennraum in den Lagerraum gezogen werden.

Sicherheitsanforderungen an elektrische Geräte

Neben den Regelungen zu Emissionen und Gesundheitsschutz enthält die VDI 3464 sicherheitstechnische Aspekte: So sollte auf elektrische Betriebsmittel im Lager möglichst verzichtet werden. Falls sie doch notwendig sind, müssen sie mit einer hohen Schutzart – mindestens IP 54, empfohlen IP 65 – ausgeführt werden. Leuchten müssen gemäß ATEX-Zone 22 explosionsgeschützt sein. Füll- und Absaugstutzen sind elektrisch zu erden. Wenn Kunststoffschläuche für interne Saugsysteme verwendet werden, müssen diese ebenfalls ableitfähig sein. Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel müssen gemäß den Herstellerangaben regelmäßig von Pelletstaub befreit werden.

Beratungspflicht des Heizungsinstallateurs

Der Heizungsinstallateur bzw. Lagerlieferant ist in der Pflicht, den Betreiber des Lagers u. a. über Wartung, Reinigungsintervalle, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären, auch wenn das Lager vom Kunden errichtet wurde. Zur Beratung gehören auch die Informationen, wie das Lager geeignet belüftet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, wird geprüft, ob der Heizungsbauer seiner Beratungspflicht nachgekommen ist.

Die VDI 3464 sieht zudem vor, dass der Heizungsinstallateur bzw. Lagerlieferant dem Betreiber nach Fertigstellung des Lagers ein Übergabeprotokoll übergibt. Er bestätigt damit, dass das Lager den Anforderungen der VDI 3464 entspricht. Die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ des DEPI enthält das Übergabeprotokoll zum Heraustrennen. Das DEPI schult zudem SHK-Betriebe zum „Fachbetrieb Pellets und Biomasse“ – hierbei werden Inhalte der VDI 3464 im Detail vermittelt und praxisnah erläutert. Aktuelle Schulungstermine finden Sie unter:

www.pelletfachbetrieb.de

Extras

Die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) und dem Deutschen Pelletinstitut (DEPI), in der auf die verschiedenen Lagervarianten ausführlich eingegangen wird, können Sie bei den SBZ-Extras im Internet herunterladen:

www.sbz-online.de/extras

Autor

Jan Schlaffke ist Fachreferent beim Deutschen Pelletinstitut (DEPI), 10117 Berlin, Telefon (0 30) 6 88 15 99-55, schlaffke@depi.de, www.depi.de