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Strafbar

Solaranlagen auf Asbestzementdächer

Wer Photovoltaik- und Thermosolaranlagen auf asbestzementhaltigen Dächern montiert, macht sich strafbar! Darauf weisen die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Arnsberg hin. Dies gilt sowohl für Fachfirmen als auch für Privatleute. Im Aufsichtsbezirk der Bezirksregierung Arnsberg wurden in letzter Zeit mehrere Strafverfahren gegen SHK-Handwerksbetriebe eingeleitet. Hier waren Anlagen auf asbesthaltigen ­Stall-, Scheunen- und Hallendächern montiert worden. Übereinstimmend wurde von den betroffenen Verantwortlichen der Installationsfirmen geäußert: „Dass eine solche Montage verboten ist, wusste ich nicht. Informationen dahingehend habe ich nicht erhalten.“ Doch bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung kennt Justizia keine Gnade und urteilt nach dem Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.