Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) trat zum 1. Februar 2001 in Kraft. Die Umsetzung dieser Bundesverordnung im Rahmen des Landesrechtes in Baden- Württemberg erfolgte zunächst mit einer Übergangsregelung. Seit dem 1. Juli 2003 gilt die neue Durchführungsverordnung zur EnEV. Die wesentlichen Inhalte und die damit verbundenen Chancen für die SHK-Handwerke zeigt dieser Beitrag auf.