Unachtsamkeit der Nutzer eines Gebäudes, Defekte in der Haustechnik oder Brandstiftung sind die häufigsten Ursachen für Schadfeuer. Die Beispiele hierfür sind leider zahlreich vorhanden. Ein Brand entsteht schnell durch unüberlegten Umgang mit Zigaretten, Feuerwerkskörpern oder Kerzen. Schon so manches Bett stand in Flammen, weil der Benutzer mit einer brennenden Zigarette darin eingeschlafen ist. Technische Brandursache ist oft das Überhitzen von elektrischen Kabeln. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Schweißen, kann unter Umständen zu einem Brand führen. Sollten allgemein anerkannte technische Regeln missachtet worden sein, kann das strafrechtlich einer Brandstiftung gleichkommen.
Der Zeitpunkt entscheidet
Entzünden sich brennbare Stoffe entsteht zunächst ein so genannter Schwelbrand. Bei Vorhandensein einer normalen Bandlast (z. B. der eines durchschnittlich eingerichteten Wohnraumes) geschieht das bis etwa vier Minuten nach der eigentlichen Zündung. Bereits in dieser ersten Phase entwickeln sich Brandgase, welche die Handlungsfähigkeit von Personen einschränken. In der dann folgenden etwa neunten Minute entwickelt sich ein lokaler Brand mit sichtbarer Flamme und entsprechend großer Hitzeentwicklung. Diese bewirkt ein Herauslösen brennbarer – und auch giftiger Dämpfe – aus Einrichtungsgegenständen, wie Möbeln, Teppiche, Gardinen, die heute oft einen beachtlichen Anteil Chemie enthalten. Rauchgase breiten sich aus und ebnen dem Feuer schnell einen Weg durch das Gebäude. Das Feuer ist jetzt nur noch sehr schwer beherrschbar. Die entstehenden Temperaturen können schnell bis zu 1100 °C erreichen. Es hat sich ein Vollbrand entwickelt.
Für das erfolgreiche Löschen von Schadfeuern stehen die Chancen umso besser, je früher mit den Gegenmaßnahmen begonnen werden kann. Einem aufkeimenden Schwelbrand kann man leichter den Garaus machen als einem lokalen Brandherd mit bereits sichtbarer Flamme. Schnelles Handeln im Falle des Falles setzt aber voraus, dass dafür entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen. Ein Feuerlöscher stellt ein nur bedingt wirksames Mittel zur Gegenwehr dar. Seine Einsatzfähigkeit ist durch den geringen Löschmittelinhalt nur auf wenige Sekunden begrenzt. Hinzu kommt, dass er oft von beherzten Personen, die einen Löschversuch unternehmen, in der Aufregung nicht richtig eingesetzt wird.
Nasse Wasser-Löschanlagen hingegen stellen die sicherste Möglichkeit der Brandbekämpfung dar. Mit dem Begriff „Wasser-Löschanlagen“ werden eine Anzahl unterschiedlicher Einrichtungen erfasst. Sie werden in Abhängigkeit von der Art und Nutzung des Gebäudes eingesetzt und haben folglich unterschiedlichen Löschwasserbedarf. Daher sollen im Folgenden zunächst die Arten von Wasser-Löschanlagen beschrieben werden. Anschließend gilt es die Frage nach der möglichen und hygienisch vertretbaren Wasserversorgung der Anlagen über die Trinkwasserinstallation zu beantworten.
Die Wandhydranten
Bei größeren Gebäuden (z. B. ein Bürogebäude oder ein Krankenhaus) ist ein Löschangriff sehr komplex. Deshalb werden in diesen Baulichkeiten Löschwasserleitungen gesetzlich vorgeschrieben. Hierunter versteht man Leitungen, die teilweise oder ausschließlich dazu dienen, Wasser für Löschzwecke fortzuleiten. Die Leitungen versorgen Wandhydranten. Bei Wandhydranten steht ein einsatzbereiter, aufgerollter Feuerwehrschlauch zur Brandbekämpfung zur Verfügung. Diese werden von der Feuerwehr genutzt, zum Teil aber auch von Personen, die einen Brand entdecken und diesen zu bekämpfen versuchen.
Grundsätzlich wird bei Wandhydranten zwischen dem Typ S und Typ F unterschieden. Der Typ S wird ausschließlich von der Person genutzt, die den Brand entdeckt hat, also vom privaten Nutzer. Daher stammt auch die Typ-Bezeichnung – das „S“ steht für Selbsthilfe-Wandhydrant. Dieser ist am Ein-Zoll-Schlauchventil zu erkennen. Der große Bruder ist der Wandhydrant Typ F – wie „Feuerwehr“. Dieser kann dank des betriebsbereit angeschlossenen formstabilen Schlauches nach DIN EN 671-1 im Ernstfall zuerst vom Laien verwendet werden. Bei Einsatz der Feuerwehr entfernt diese den formstabilen Schlauch und bindet an das Zwei-Zoll-Ventil einen Zwei-Zoll-Flachschlauch nach DIN EN 671-2 an, der große Wassermengen fördern kann.
Trockene Löschwasserleitungen
Die simpelste Ausführungsart einer Wasser-Löschanlage ist die mit trockenen Steigleitungen. Wie die Bezeichnung vermuten lässt, führen diese Leitungen kein Wasser. Sie sind im Normalfall leer. Erst im Falle eines Falles werden sie durch die Feuerwehr mit Wasser befüllt. Die Entlüftung des Rohrsystems muss so bemessen sein, dass das ungünstigste Schlauchanschlussventil spätestens 60 Sekunden nach Beginn der Wassereinspeisung löschbereit ist. Da hier der Druck der Löschfahrzeuge aufgegeben wird, fordert man für diese Leitungen eine Druckfestigkeit von PN 16. Entleerungseinrichtungen an der Leitung sind erforderlich, um diese nach dem Einsatz wieder in den trockenen Zustand zurückzuversetzen. Die Rohre müssen folglich mit Gefälle zu den Abläufen angebracht sein.
Da die Leitungen nicht grundsätzlich mit Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz, sondern auch mit Löschwasser aus einem Löschwasservorrat (z. B. ein Teich) befüllt werden können, gelten sie als Nichttrinkwasserleitungen. Sie dürfen keine Verbindung zu den Trinkwasserleitungen eines Gebäudes haben. Ein besonderes Augenmerk ist auf den speziellen Rohrentlüfter am Ende des Steigstrangs und auf den fachgerechten Anschluss des Notüberlaufs dieser Armatur zu richten. Schließt der Entlüfter nicht, sind die Wassermengen, die hier austreten, erheblich. Untersuchungen ergaben generelle Bedenken hinsichtlich der Funktion von Trockenleitungen im Einsatzfall. So besteht zum Beispiel die Gefahr einer Manipulation der meist drucklosen Leitung. In Hochhäusern sind diese zwischenzeitlich nicht mehr zulässig.
Nasse Löschwasserleitungen
Gewissermaßen das Gegenteil der trockenen Löschwasserleitung stellen die nassen Löschwasserleitungen dar. Sie sind ständig mit Wasser gefüllt und tragen damit zur höchsten Versorgungssicherheit bei. Diese führen Nichttrinkwasser und dürfen nur mittelbar, über atmosphärischen Vorbehälter und Druckerhöhungsanlage, mit der Trinkwasserinstallation verbunden sein. Ausgenommen hiervon sind Leitungen, die Wandhydranten des Typs S versorgen. Sie dürfen in Sonderfällen mit Trinkwasser betrieben werden. Die Leitung, die Wandhydranten des Typs S beschickt, muss dann ein Bestandteil der Sanitärinstallation sein, also neben den Wandhydranten weitere Entnahmestellen versorgen. Es versteht sich von selbst, dass dann keine Einspeisevorrichtung für die Feuerwehr an der Leitung sein darf. Ferner darf die Ausführung von Arbeiten an den Sanitärobjekten keine Unterbrechung der Löschwasserbereitstellung zur Folge haben.
Nass-trockene Löschwasserleitungen
Eine Kombination beider Arten von Löschwasserleitungen stellt die nass-trockene Leitung dar, die hinsichtlich der Versorgungssicherheit niedriger als Nassleitungen eingestuft wird. Die Löschwasserleitung wird in diesem Fall von der Trinkwasserversorgung durch eine spezielle Absperrarmatur getrennt. Diese Armaturkombination wird als Füll- und Entleerungsstation (oder auch Nass-Trocken-Station) bezeichnet. Das Leitungssystem ist nach dieser vereinfachten Leitungstrennung im Normalfall leer. Eine Gefahr der Stagnation des Löschwassers besteht folglich nicht. An den Absperrarmaturen der Wandhydranten sind Kontaktgeber angebracht. Beim Öffnen eines Wandhydranten wird die Füll- und Entleerungsstation aktiviert. Diese muss das Fluten der gesamten Löschwasserleitung innerhalb von 60 s ermöglichen. Im Allgemeinen geht man dabei von einer maximalen Löschwasserleitungslänge von 200 m und einer Füllgeschwindigkeit von etwas über 3 m/s aus. Nach Beendigung der Löschwasserentnahme erfolgt eine automatische Entleerung des Systems. Die Leitung wird wieder zur trockenen Leitung. Wie die trockenen Löschwasserleitungen müssen auch die nass-trockenen Feuerlöschleitungen eine ausreichende Entlüftung am oberen Leitungsende haben. Alle Wandhydranten müssen mit der Ventilstation elektrisch verdrahtet werden. Für die Entleerung der Leitung ist diese mit mindestens 0,5 % Gefälle zur Entleerungsstelle zu verlegen. Wassersäcke im Leitungsverlauf sind also zu vermeiden. Eine Löschwassereinspeisung durch die Feuerwehr ist nicht erlaubt.
Sprühwasserlöschanlagen
Liegt eine große Brandlast vor und ist daher mit einer rasanten Brandausbreitung zu rechnen, werden Sprühwasserlöschanlagen (SP-Anlagen) eingesetzt. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht nur das Feuer bekämpfen, sondern auch die nicht brennenden Bereiche „fluten“. Ein klassischer Einsatzbereich ist die Theaterbühne. Auf einer solchen Bühne befinden sich unzählige brennbare Requisiten, angefangen von der „Möblierung“ der Bühne bis hin zur Kulisse, die meistens aus Pressholz angefertigt ist. Hinzu kommen zahlreiche Stoff-Vorhänge. Da auf der Bühne ein ausgebrochenes Feuer eine sehr schnelle Ausbreitung erwarten lässt, ist es im Brandfall aus Sicherheitsgründen sinnvoll, nicht nur das eigentliche Feuer zu löschen, sondern die geballte Brandlast der Bühne vorsorglich nass zu machen.
Dazu wird über dem zu schützenden Bereich ein Rohrleitungssystem verlegt, das mit so genannten offenen Sprühdüsen ausgerüstet ist. Das Rohrsystem ist im Normalfall nicht gefüllt. Im Brandfall wird durch Öffnung eines Absperrorgans und Inbetriebsetzung eines mittelbaren Anschlusses Wasser in das Löschwasserleitungsnetz gepumpt. Das Wasser verdrängt die Luft über die Sprühdüsen aus dem Rohrsystem, erreicht die Sprühdüsen und tritt dann an allen Sprühdüsen aus.
Sprinkleranlagen
Während auf einer Theaterbühne bei Ausbruch eines Feuers die flächendeckende „Flutung“ durchaus Sinn macht, ist das in anderen Gebäuden alles andere als erwünscht. So würde es z.B. der Betreiber eines Möbelhauses nicht begrüßen, wenn der Ausbruch eines kleinen Feuers die Auslösung der Löscheinrichtungen im gesamten Möbelhaus zur Folge hätte. In solchen Fällen werden Anlagen mit geschlossenen Düsen eingesetzt. Man bezeichnet diese auch als Sprinkleranlagen (SK-Anlagen).
Wie auch bei den Sprühwasserlöschanlagen wird ein Rohrsystem über der zu schützenden Fläche installiert. Die Sprühwasserdüsen sind aber geschlossen und das Rohrsystem steht unter Druck. Durch die von einem Brand ausgelöste Temperaturerhöhung öffnet die betroffene Sprühwasserdüse (Sprinkler). Es wird also nur dort Löschwasser versprüht, wo es brennt. Man bezeichnet die Sprinkleranlagen deshalb auch als selektiv wirkende Löscheinrichtungen. Da Sprinkler schon in der Brandentstehungsphase auslösen, wird das Feuer gewissermaßen „im Keim erstickt“. Das Feuer kann somit nicht durch Erhitzung anderer Stoffe brennbare Gase aus diesen auslösen. Damit wird eine schnelle Übertragung und Ausbreitung des Brandes verhindert.
Neben der nassen Sprinkleranlage, deren Sprinklernetz ständig mit Wasser befüllt ist, gibt es auch trocken betriebene Systeme, zum Beispiel für den Einsatz in frostgefährdeten Bereichen. Bei diesen steht das Rohrsystem unter Pressluftdruck. Erst wenn ein Sprinkler öffnet und der Druck abfällt, wird es durch Öffnen einer so genannten Alarmventilstation mit Wasser geflutet. Systeme, in denen es nasse und trocken betriebene Sprinklernetze gibt, werden als Tandemanlagen bezeichnet.
Die Wasserversorgung
Die beschriebenen Systeme haben unterschiedliche Funktionen und sind unterschiedlich wirksam. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Sie brauchen Wasser. Da Löschwasser meistens nur selten, dann aber in großen Mengen gebraucht wird, ist systemabhängig zu klären, wie die Wasserversorgung sichergestellt werden kann.
Versorgung trockener Löschwasserleitungen
Im Falle der trockenen Löschwasserleitung übernimmt Wasserversorgung die Feuerwehr. Sie speist das Wasser in die Leitungen ein, die man deshalb auch als „fest verlegte Feuerwehrschläuche“ bezeichnet. Dabei bedient man sich in der Regel von Außenhydranten des Trinkwasserversorgungsnetzes. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Wasserentnahmemöglichkeit über eine Löschdauer von zwei Stunden bei einem Fließdruck von mindestens 1,5 bar.
Welcher Löschwasserbedarf konkret vor Ort erforderlich sein kann, regelt das DVGW-Arbeitsblatt W 405. Unter Berücksichtigung der Art der Bebauung (Kleinsiedlung, Siedlung, Gewerbegebiet, Industriegebiet), der Gebäudehöhen und der zu erwartenden Gefahr der Brandausbreitung werden hier Vorgaben gemacht. Können diese alleine aus dem Trinkwasser-Versorgungsnetz heraus nicht erfüllt werden, muss ein zusätzlicher Löschwasservorrat (z.B. in Form eines Löschwasserteiches) vor Ort angelegt werden. Die Leitungen selber besitzen deshalb auch keine Verbindung zu Trinkwasser führenden Leitungen.
Versorgung nasser Löschwasserleitungen
Anders sieht es aus, wenn eine nasse Löschwasserleitung für Wandhydranten des Typs S mit Trinkwasser betrieben werden soll. Die Leitung ist in diesem Fall Bestandteil der Trinkwasseranlage, versorgt also nicht nur Wandhydranten, sondern auch Sanitärobjekte (Küchenspülen, Waschtische, etc.) mit Wasser. Nach den Festlegungen der DIN 1988-6 vom Mai 2002 ist das nur zulässig, wenn rechnerisch nachgewiesen wird, dass der Trinkwasserbedarf (Spitzenvolumenstrom, nicht Berechnungsdurchfluss!), der über die Leitung dauerhaft abgedeckt wird, größer ist als der Wasserbedarf im Brandfall. Mit anderen Worten: Die Leitung ist nach dem Spitzenvolumenstrom Trinkwasser zu dimensionieren. Wenn es brennt – und somit sanitärtechnisch sicher kein Wasser gebraucht wird – muss die Transportkapazität der Leitung für die Bereitstellung von Wasser als Löschmittel ausreichen.
Für Wandhydranten Typ S kann das durchaus der Fall sein. Sie arbeiten mit 24 l/min, also 0,4 l/s, bei 2 bar Mindestfließdruck. Zwei Wandhydranten Typ S müssen gleichzeitig betrieben werden können, was einen Löschwasserbedarf von 0,8 l/s ergibt. Der Berechnungsdurchfluss des Typ S ist also mit einer großen Brause gleichzusetzen. Deshalb ist dieser Wandhydrant auch nicht für den Betrieb durch die Feuerwehr konzipiert. Beim Anschluss der „Selbsthilfehydranten“ an eine Trinkwasserleitung muss darauf geachtet werden, dass die nicht durchflossene Einzelanschlussleitung nicht länger als ihre zehnfache Nennweite ist.
Kommen Wandhydranten Typ F zum Einsatz, die auch die Feuerwehr nutzt, muss man im allgemeinen von einem Löschwasserbedarf von 5,0 l/s bei mindestens 3 bar Fließdruck am entferntesten Wandhydrant ausgehen. Ein einzelner Wandhydrant hat damit schon mehr Wasserbedarf als die Trinkwasserinstallationen von 200 sanitärtechnisch normal ausgestatteten Wohnungen zusammen. Da der Löschwasserbedarf deutlich größer als der zu erwartende Trinkwasserbedarf ist, wurde in der DIN 14462 festgelegt, dass Wandhydranten Typ F grundsätzlich nur noch mittelbar an das Trinkwasserleitungssystem angeschlossen werden dürfen.
Das geschieht über einen atmosphärischen Vorratsbehälter sowie einer Druckerhöhungsanlage. Die Zuleitung zum Vorratsbehälter hin darf nicht auf den Löschwasserbedarf ausgelegt werden. Ihre Nennweite ist maximal so groß zu wählen, dass ein unmittelbar vor dem Behälter abgegriffener Trinkwasserbedarf wöchentlich den Austausch des 1,5fachen Leitungsvolumens bei mindestens 20 % des Auslegungsvolumenstroms ermöglicht. Eine Differenz zwischen dem maximal möglichen Auslegungsvolumenstrom und dem Löschwasserbedarf muss über den Vorratsbehälter ausgeglichen werden. Ferner ist an einer nassen Löschwasserleitung, die Nichttrinkwasser führt, die Möglichkeit der Wassereinspeisung durch die Feuerwehr zulässig. Selbst bei Pumpenausfall bleiben diese Leitungen nebst Wandhydranten für die Feuerwehr nutzbar, was eine Notstromversorgung der Pumpe nicht zwingend erforderlich macht.
Versorgung nass-trockener Löschwasserleitungen
Nass-trockene Löschwasserleitungen kommen zur Anwendung, wenn der Auslegungsvolumenstrom der Zuleitung zur Nass-Trocken-Station einen ausreichenden Wasserwechsel allein durch den Trinkwasserbedarf des Gebäudes erwarten lässt. Ist dieser also so gering, dass man durch den Anschluss einer Trinkwasserleitung unmittelbar vor der Nass-Trocken-Station, den Austausch des 11/2-fachen Zuleitungsinhaltes einmal wöchentlich mit mindestens 20% des Auslegungsvolumenstromes erreicht, kann die Anlage von Hause aus mit Trinkwasser gefüttert werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Wasserdruck des Trinkwasserversorgungsnetzes dann ebenfalls für Feuerlöschzwecke ausreichend ist. Hierfür muss dieser mindestens 4 bar, besser noch 5 bar betragen. Ist das nicht der Fall, kann das Problem durch Einbau einer direkt angeschlossenen Druckerhöhungsanlage vor der Nass-Trocken-Station beseitigt werden.
Da allerdings in eine nass-trockene Löschwasserleitung keine Wassereinspeisung seitens der Feuerwehr möglich sein darf (es liegt keine Systemtrennung zum Trinkwassersystem vor!), ist im Brandfall allein die Pumpe für die Löschwasserlieferung zuständig. Da ihr Ausfall einen Wegfall der Löschmöglichkeit bedeutet, wird mit der DIN 14462 eine Notstromversorgung verlangt. Soll die Notstromforderung umgangen werden, kann das auch in diesem Fall durch den Einbau eines atmosphärischen Behälters geschehen. Dieser ist dann nicht zur Bevorratung von Löschwasser, wohl aber zur Herbeiführung einer Systemtrennung nötig. Erfolgt eine Systemtrennung, kann auch die Möglichkeit einer Feuerwehreinspeisung geschaffen werden.
Mittelbare Versorgung von SP-Anlagen
Sprühwasserlöschanlagen (SP-Anlagen) haben im Brandfall ordentlich Durst. Die Sprühdüsen ihres gesamten Rohrnetzes sind ja allesamt offen. Werden Sie ausgelöst, tritt über der ganzen Fläche, welche die Anlage überspannt (dem so genannten Wirkbereich), Wasser aus. Und das bedeutet einen Wasseraustritt von meist über 100 m³/h, also über 28 l/s. Dieser Volumenstrom wird von Spitzenvolumenstrom Trinkwasser eines Gebäudes nicht mehr getoppt. Selbst ein 350-Zimmer-Luxushotel hat nicht diesen Trinkwasserbedarf. Ein mittelbarer Anschluss der Anlage ist folglich erforderlich, um Wasservorrat zu lagern.
Wie auch schon beim mittelbaren Anschluss von Löschwasserleitungen beschrieben, muss Stagnation in der Zuleitung zum atmosphärischen Vorratsbehälter vermieden werden. Erlaubt nicht ein entsprechend großes Behältervolumen eine kleine Behälterfüllleitung, muss die Zuleitung zwangsgespült werden. Damit das Wasser nicht verloren geht, ist über die sinnvolle Weiterverwendung als Betriebswasser nachzudenken. Die Industrie bietet hier interessante Konzepte – auch in Verbindung mit Regenwassernutzung – an, die an dieser Stelle aber nicht weiter beschrieben werden sollen.
Mittelbare Versorgung von SK-Anlagen
Hinsichtlich der erforderlichen Löschwassermenge sieht es bei den Sprinkleranlagen (SK-Anlagen) ähnlich aus. Zwar öffnen bei einem Brand meistens nur wenige Sprinkler, die Wasserversorgung muss aber dennoch für einen Wirkbereich sichergestellt sein. Der rechnerisch vorzuhaltende Löschwasser-Volumenstrom ist daher nicht unerheblich. Deshalb darf eine nasse Sprinkleranlage nach derzeitigem Stand der Normung nicht direkt an die Trinkwasserleitung eines Gebäudes angeschlossen sein, von begründeten und klar eingegrenzten Ausnahmefällen einmal abgesehen. Die Versorgung muss über atmosphärischen Vorratsbehälter und Pumpe geschehen. Dabei muss einmal wöchentlich der 1,5-fache Wasserinhalt der Behälterzuleitung mit mindestens 20% des Auslegungsvolumenstromes ausgetauscht werden.
Neben der nötigen Wasserbevorratung ist ein weiterer Grund für den mittelbaren Anschluss von SK-Anlagen die Tatsache, dass sich das Wasser im Rohrsystem der Sprinkleranlage nicht erneuert. Da man nicht weiß, wie sich das darin stehende Nass in den Jahren der Stagnation entwickelt, ordnet man es der Flüssigkeitskategorie fünf zu. Die Absicherung der Trinkwasser führenden Zuleitung hin zu einer SK-Anlage kann somit nach den Festlegungen der DIN EN 1717 nur über den freien Auslauf erfolgen, der derzeit mit dem Vorratsbehälter realisiert ist. Allerdings macht das auch für kleine Anlagen Vorratsbehälter, Pumpe usw. erforderlich.
SK-Anlagen direkt anschließen?
Wohl aus diesem Grund haben sich interessierte Kreise bemüht, bei der derzeit in der Überarbeitung befindlichen DIN 1988-6 (künftig DIN 1988-60, bei Redaktionsschluss noch Entwurf) die Möglichkeit eines regulären Direktanschlusses von nassen SK-Anlagen zu schaffen. Wie der hierfür zuständige Normenausschuss bestätigte, soll es künftig die Möglichkeit geben, über eine Direktanschlussstation (DAS) – einem speziellen Systemtrenner mit DVGW-Prüfkennzeichen nach DIN 14464 (ebenfalls noch Normenentwurf bei Redaktionsschluss) - Trinkwasser unmittelbar in Kleinstsprinkleranlagen einzuspeisen. Mit der DIN 14464 soll dann auch die DIN EN 1717 für diesen Fall dahingehend abgeschwächt werden, dass hier ein Systemtrenner gegen Wasser der Flüssigkeitskategorie fünf absichern darf. Oder anders herum betrachtet: Man erklärt hier langzeitig stagnierendes Löschwasser als Flüssigkeit der Kategorie vier. Voraussetzung dafür soll aber sein, dass sich das Wasser der SK-Anlage nicht erneuert. Da so eine Nährstoff- und Sauerstoffzufuhr fehlt wird angenommen, dass sich nach einiger Zeit dadurch auch keine Bakterien mehr im Wasser befinden. Auch chemische Zusätze dürfen in das Wasser dieser Sprinkleranlage nicht eingebracht werden.
Da sich das Wasser im Rohrsystem der SK-Anlage im Fall des Direktanschlusses nicht erneuern darf, fließt durch die Direktanschlussstation nur im Brandfall Wasser – also hoffentlich nie. Folglich darf es in der Trinkwasserleitung, welche die Direktanschlussstation versorgt, nicht zu Stagnation kommen. Der nicht durchflossene Zuleitungsteil darf nach Festlegung des Normenentwurfs maximal 10 x DN lang sein. Ist die Zuleitung länger oder ihr Inhalt größer als 1,5 Liter, muss ein ausreichender Wasserwechsel erzeugt werden. Als ausreichend soll dann gelten, wenn einmal in der Woche der 1,5-fache Leitungsinhalt mit einer Fließgeschwindigkeit von mehr als 1 m/s ausgetauscht wird.
Die Trinkwasserleitungen, die das Wasser auf dem Weg zur Direktanschlussstation durchströmen muss, sind auf den Spitzenvolumenstrom des Trinkwassers auszulegen und nicht auf den Löschwasserbedarf. Damit will man verhindern, dass die Trinkwasserleitungen nur der selten nötigen Löschwasserversorgung wegen zu groß dimensioniert werden. Zwei klare Einschränkungen in Sachen Löschwasser sind hier dem Norm-Entwurf zu entnehmen: Die Wasserentnahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz darf im Brandfall maximal 50 m³/h (13,88 l/s) betragen, wobei der Fließdruck im Versorgungsnetz nicht unter 1,5 bar abfallen darf. Dabei darf die Fließgeschwindigkeit in der Trinkwasser-Anschlussleitung des Hauses 2 m/s nicht überschreiten. Bis zu 5 m/s sollen zulässig sein, wenn das Wasserversorgungsunternehmen dazu grünes Licht gibt.
Bleibt es bei mittelbar?
Was daraus folgt, soll ein Beispiel verdeutlichen: Ein viergeschossiges Bürogebäude hat auf jeder Etage ein Herren-WC (Berechnungsdurchfluss 3,16 l/s), ein Damen-WC (Berechnungsdurchfluss 1,62 l/s) und eine Teeküche (Berechnungsdurchfluss 0,07 l/s). Insgesamt ergibt sich für das Haus ein Berechnungsdurchfluss von 19,40 l/s, der einem Spitzendurchfluss (tatsächlicher Trinkwasserbedarf) von 2,45 l/s gleichzusetzen sind. Um die Fließgeschwindigkeit von 2 m/s nicht zu überschreiten, ist eine Anschlussleitung DN 40 (bezogen auf PE-HD-Rohr) nötig. Diese darf im Brandfall (mit Blick auf die Zwei-Meter-Regel) maximal 2,6 l/s Löschwasser liefern. Ein einziger Sprinkler DN 15 (K = 80) benötigt bei 2,5 bar Fließdruck aber schon 2,1 l/s.
Und selbst wenn der Wasserversorger für den Brandfall eine Fließgeschwindigkeit in dieser Anschlussleitung von 5 m/s zulässt (was nach Aussage von Wasserversorgungsunternehmen die Grenze des Machbaren darstellt), stünden nur 6,5 l/s zur Verfügung; das genügt gerade einmal für drei Sprinklerdüsen DN 15 unter oben genannten Betriebsbedingungen. Stellt man die Frage, wie groß die Anschlussleitung sein muss, um den maximal zulässigen Löschwasservolumenstrom von 13,88 l/s bei maximal 2 m/s Fließgeschwindigkeit entnehmen zu können, kommt man auf PE-HD-Rohr DN 100. Da diese Nennweite auf den Trinkwasserbedarf ausgelegt sein muss, bedeutet das auf das Beispiel bezogen: Das beschriebene Bürogebäude müsste sage und schreibe 105 Geschosse besitzen. Wäre das der Fall, könnte man von diesen 105 Geschossen 84 m2 Büroraum als Wirkfläche mit Sprinklern schützen. Es zeigt sich, dass die geplante Schaffung der Möglichkeit eines Direktanschlusses – wenn sie dann tatsächlich so in die neue DIN 1988-60 einfließen sollte – eine Ausnahmelösung für kleine SK-Anlagen in sehr großen Gebäuden sein wird.
Und damit bleibt es dabei, dass hygienisch einwandfrei angeschlossene Wasser-Löschanlagen einen entsprechenden technischen Aufwand erfordern. Dafür kann man aber sicher sein, dass das Trinkwasser im Gebäude nicht gefährdet wird und für den Fall des Falles genügend Löschwasser zur Verfügung steht.
INFO
Normen und Regeln
DIN EN 671-1: Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 1: Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch
DIN EN 671-2: Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 2: Wandhydranten mit Flachschlauch
DVGW W 405: Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
DIN 1988-6: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) – Teil 6: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
DIN 1988-60: Entwurf/Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 60: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
DIN 14462: Löschwassereinrichtungen – Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen
DIN 14464: Entwurf/Direktanschlussstationen für Sprinkler- und Sprühwasseranlagen – Anforderungen und Prüfung
DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen.