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Vorbeugender Brandschutz

Wissen rettet Leben

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SBZ: Herr Prümer, was ist unter vorbeugendem Brandschutz zu verstehen?

Prümer: Unter Brandschutz versteht man nach der Musterbauordnung das Anordnen, Errichten, Ändern und Instandhalten von Gebäuden in der Art, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

SBZ: Warum ist baulicher Brandschutz so wichtig?

Prümer: Baulicher Brandschutz ist deswegen so wichtig, weil er dem Schutz von Leib und Leben von Menschen, dem Schutz der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit dient. Er ist außerdem die Basis für eine wirksame Brandbekämpfung, weil er durch Abschnittsbildung Brände an ihrer Ausbreitung hindert, Schaden begrenzt. Die Einhaltung dieser baurechtlichen Forderungen sind Mindestanforderungen in Deutschland. Im Gegensatz zum abwehrenden Brandschutz, der erst dann angewendet wird, wenn der vorbeugende Brandschutz bereits versagt hat.

SBZ: Was sind die häufigsten Fehler beim vorbeugenden Brandschutz in der Gebäudetechnik?

Prümer: Die häufigsten Fehler, die dabei gemacht werden, ist die Unterschätzung der Bedeutung des Baulichen Brandschutzes, der im Wesentlichen auf seinen unversehrten, abschnittsbildenden Bauteilen beruht. Selbst die bestausgerüstete Feuerwehr kann nicht erfolgreich sein, wenn von vornherein ein großes Gebäude nicht in Abschnitte unterteilt ist, die einen Brand in einem begrenzten Bereich halten, zumindest über eine gewisse Zeit. Außerdem kann die Feuerwehr keine wirkungsvollen Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten, wenn bauliche Fluchtwege nicht eine gewisse Zeit als Angriffswege passierbar und auch standhaft bleiben. Dies hängt aber von der Widerstandsfähigkeit von Decken und Wänden ab, die zwar bauaufsichtlich benannt und von Normen in ihrer Ausführung definiert sind, aber dann am Bau durch Leitungsdurchführungen und weitere Ausbaumaßnahmen geschwächt werden und schließlich nicht mehr ihr Schutzziel erfüllen können.

SBZ: Mag ja alles stimmen, aber es brennt doch relativ selten auf die Anzahl der Ge­bäude bezogen, wird da nicht übertrieben?

Prümer: Laut den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes mussten 2006 in der Bundesrepublik immerhin über 176000 Brände gelöscht werden. Das ist alle drei Minuten ein Brand. 33 % davon im privaten Wohnbereich. Dass es dabei „nur“ 406 Tote gab, ist sicherlich auf die gut ausgebildete Feuerwehr, aber auch auf den vorbeugenden Brandschutz zurückzuführen. Wie viele Menschen verletzt wurden, oder Spätfolgen erlitten, wird jedoch nicht erfasst. Nach diesen Zahlen kann man den vorbeugenden Brandschutz nicht hoch genug bewerten.

SBZ: Wie sieht das denn der Gesetzgeber?

Prümer: Nun, da es um die Unversehrtheit von Menschen geht, reden wir bei Nichteinhalten der Anforderungen von einem Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch: § 319 Baugefährdung StGb. Darin heißt es: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

SBZ: Die Zahlen haben wir nun gehört, ist das nach Ansicht des Gesetzgebers „häufig“?

Prümer: Nach der aktuellen Rechtssprechung muss auch in einem modernen Gebäude immer mit einem Brand gerechnet werden: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ So jedenfalls urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 10 A 363/86 vom 11.12.1987.