Wer demnächst ein Gebäude mit Holzpelletkessel für einen KfW- 40-Kredit nach der vorgeschriebenen EnEV-Berechnung knapp auslegt, könnte ein Problem bekommen. Denn für die Berücksichtigung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung müssen unter Umständen zusätzliche, Primärenergie sparende Maßnahmen zur Kompensation des Mehrverbrauchs (!) an Primärenergie ergriffen werden.