Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich Anfang 2002 in Kraft treten. In einer dreiteiligen Serie erläutert unser Autor, auf welche zentralen Neuerungen sich insbesondere das SHK-Fachhandwerk einstellen muß. In den ersten beiden Teilen wurden die wichtigsten Änderungen der EnEV angesprochen (SBZ 22) sowie das Nachweisverfahren und der Energiebedarfsausweis im Detail vorgestellt (SBZ 23). Der folgende abschließende Beitrag erläutert zunächst den künftigen Ablauf der EnEV, geht dann auf einige Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung ein und faßt abschließend die zentralen Veränderungen für die Branche zusammen.