Ende September 2001 hat das Bundeskabinett den Änderungswünschen des Bundesrates zur neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) zugestimmt. Auch auf europäischer Ebene dürfte es keine Probleme mehr geben. Damit kann die EnEV im Bundesgesetzblatt verkündet werden und voraussichtlich zum 1. Februar 2002 in Kraft treten. In einer dreiteiligen Serie erläutert unser Autor, auf welche zentralen Neuerungen sich insbesondere das SHK-Fachhandwerk einstellen muß. Der erste Teil gibt einen Überblick über die wesentlichen, anlagenseitigen Anforderungen der künftigen EnEV.