Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich zum 1. Februar 2002 in Kraft treten. In einer dreiteiligen Serie erläutert unser Autor, auf welche zentralen Neuerungen sich insbesondere das SHK-Fachhandwerk einstellen muß. Im ersten Teil wurden die wichtigsten Änderungen der EnEV angesprochen. Zwei der dort in Übersichtsform dargestellten Bereiche, das Nachweisverfahren und der Energiebedarfsausweis, werden nachfolgend nun genauer betrachtet.