Das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) geändert (GBl. 2001, Seite 376). Die Änderungen sind am 10. 05. 2001 in Kraft getreten. Durch diese Änderungen ergeben sich einige Konsequenzen für Fachbetriebe nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Heizöltankanlagen errichten oder nach VAwS prüfen.