Maßgeblicher Einfluß auf die Auslegungskriterien von Wärmeerzeugern wird durch die Vorgabe des Mindestwärmeschutzes der novellierten Wärmeschutzverordnung ausgeübt. Der daraus resultierende minimierte Wärmebedarf erfordert eine angepaßte, innovative Wärmeerzeugertechnik mit tendenziell steigenden hohen Ansprüchen an Heiz- und Warmwasserkomfort.