Bei der Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV) treten derzeit große Probleme auf. Trauriger Höhepunkt des Vollzugs- Chaos und der damit verbundenen Hilflosigkeit bei den TGA-Planern ist die Empfehlung: “Mach die Ausnahme § 3 — Absatz (3) zur Regel und geh den vielen Ungereimtheiten aus dem Weg.“