Kondenswasser aus Öl-Brennwertanlagen muß in Zukunft nicht mehr grundsätzlich vor dem Einleiten in das öffentliche Abwassernetz neutralisiert werden. Dies hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall in ihrem überarbeiteten Arbeitsblatt ATVDVWK- A 251 “Kondensate aus Brennwertkesseln“ (August 2003) festgelegt. Damit gelten für Öl-Brennwertkessel vergleichbare Rahmenbedingungen wie für Gas-Brennwertgeräte.