In einem Einfamilienwohnhaus, errichtet nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1995, kann der Gesamtwärmebedarf bei 6 bis 8 kW liegen. Sollte nun ein Wärmeerzeuger mit einer Leistungsgröße von z. B. 6 kW zum Einsatz kommen, stellt sich die Frage, ob der Wärmeerzeuger auch Warmwasser mit einem angemessenen Komfort liefern kann.