Zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt gibt es seit Januar 2008 eine neue Richtlinie. Für das sogenannte Marktanreizprogramm stehen zunächst bis zu 350 Millionen € zur Verfügung und für 2009 werden sogar bis zu 500 Millionen € in Aussicht gestellt.
Nachfolgend stellen wir komprimiert einige zentrale Förderelemente vor.
Effizienzbonus
Die folgende Stufen-Einteilung und deren Kriterien gelten für Solaranlagen, Biomassekessel und Wärmepumpen.
– Stufe 1: Gebäude mit Baugenehmigung vor 1995 müssen die aktuell gültige EnEV einhalten; bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 gilt: mind. 30 % unter EnEV
– Stufe 2: mind. 30 bzw. 45 % unter aktuell gültiger EnEV bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 bzw. nach 1994.
Solarkollektoranlagen
Basisförderung
- Erstinstallation zur WW-Bereitung (bis 40 m²): 60 €/m² (mind. 410 € je Anlage)
- Erstinstallation Solar-Kombianlagen (WW-Bereitung und Heizungsunterstützung bis max. 40 m²): 105 €/m² (mind. 9 m² Flachk. oder 7 m² Röhrenk. + Mindestspeichervol.)
- Erweiterung vorhandener Solarkollektoranlagen (bis 40 m²): 45 €/m²
- Hinweis: Für große Solaranlagen gelten besondere Bedingungen.
Mögliche Bonusförderung
- Kombinationsbonus von 750 € für Solar-Kombianlage bei Austausch von Heizwert- durch Brennwertkessel (Öl, Gas). Hinweise: nicht mit Effizienzbonus kumulierbar; Förderung befristet bis 30.6.2008.
- Effizienzbonus für Solar-Kombianlagen: in Stufe 1 das 1,5-fache und in Stufe 2 das 2-fache der Basisförderung
- Förderung besonders effizienter Solarkollektorpumpen: 50 € pro installierter Pumpe
- Förderung für effiziente Umwälzpumpe: 200 € pro Heizungsanlage
Biomasse
Achtung: Grenzwerte für CO (250 mg/m3), für staubf. Emissionen (50 mg/m3) und Kesselwirkungsgrad (mind. 89 %) beachten.
Basisförderung
- Pelletkessel (5–100 kW): 36 € je kW Nennwärmeleistung; Mindestfördersätze:
– Pelletöfen mit Wassertasche: 1000 €
– Pelletkessel: 2000 €
– Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (mit mind. 30 l/kW): 2500 €.
- Holzhackschnitzel-Kessel (5–100 kW) mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW): 1000 €
- Holzvergaser-Kessel (15–50 kW): 1125 €
Bonusförderung
- Kombinationsbonus (mit Kombi-Solaranlage): 750 € (Hinweis: nicht mit Effizienzbonus kumulierbar)
- Effizienzbonus: in Stufe 1 die 1,5-fache und in Stufe 2 die 2-fache Basisförderung
- Förderung für effiziente Umwälzpumpe: 200 € pro Heizungsanlage
- Innovationsförderung (bis 100 kW): pauschal 500 € für Anlagenteile zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung (gilt bei Errichtung und Nachrüstung der Heizanlage)
Wärmepumpen
Fördervoraussetzungen
– Einbau Strom- und Wärmemengenzähler
– hydraulischer Abgleich und Heizkurvenanpassung durchführen
– bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-WP: Jahresarbeitszahl (JAZ) mind. 4,0 im Neubau bzw. mind. 3,7 im Bestand
– bei Luft/Wasser-Wärmepumpen: JAZ mind. 3,5 (Neubau) bzw. 3,3 (Bestand)
– gasmotorische WP: JAZ mind. 1,2
Basisförderung Neubau
- Wohngebäude: 10 €/m² Wohnfläche (max. 2000 € je Wohneinheit); Nichtwohngebäude: 10 €/m² beheizte Nutzfläche
- Fördergrenze bei mehr als zwei Wohneinheiten (WE) und bei Nichtwohngebäuden (NWG): 10 % der Nettoinvestitionskosten
- Luft/Wasser-Wärmepumpen:
Wohngebäude: 5 €/m² Wohnfläche (max. 850 € je Wohneinheit); NWG: 5 €/m²
Fördergrenze: 8 % Nettoinvestitionskosten
Basisförderung Gebäudebestand
- Wohngebäude: 20 €/m² Wohnfläche (max. 3000 € je Wohneinheit); Nichtwohngebäuden: 20 €/m² beheizte Nutzfläche;
Fördergrenze: 15 % der Nettoinvestition
- Luft/Wasserwärmepumpen:
Wohngebäude: 10 €/m² Wohnfläche (max. 1500 € je Wohneinheit); NWG: 10 €/m²
Fördergrenze: 10 % der Nettoinvestition
Mögliche Bonusförderung
- Kombinationsbonus in Verbindung mit Kombi-Solaranlage: 750 €
(nicht mit Solar-Effizienzbonus kumulierbar)
- Innovationsförderung: Erhöhung der Förderung um 50 % bei JAZ von mind. 4,7 (Neubau) bzw. mind. 4,5 (Bestand)
Hinweis: nicht mit Kombibonus kumulierbar
Antragsstellung
Wichtig: Anträge für Basis- und Bonusförderung nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage stellen. Anträge für Innovationsförderung jedoch unbedingt vor dem Projektbeginn stellen.
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Postfach 51 60, 65726 Eschborn, Telefon (0 61 96) 90 86 25, http://www.bafa.de
Weitere Informationen
Aufgrund der Vielzahl von Varianten, Möglichkeiten und Voraussetzungen sollte man die
Richtlinie sorgfältig studieren
(Download als PDF-Dokument unter http://www.erneuerbare-energien.de)