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Streit um die Steinbildung in Heizungsanlagen

VDI 2035 kontra Fachregel

Inhalt

Mit der im Dezember 2005 neu erschienenen VDI 2035 Blatt 1 wurden in Deutschland die Anforderungen an das Füll- und Ergänzungswasser von Heizungsanlagen deutlich verschärft. Bis dahin waren Heizkessel mit einer Leistung „kleiner 100 kW“ von speziellen Anforderungen in den Betriebsbedingungen im Wesentlichen ausgenommen. Doch dann traten Probleme mit Steinbildung in wandhängenden Heizgeräten auf, für die Problemlösungen gefunden werden mussten. Schon damals gab es dazu ein Versteckspiel der Zuständigkeiten. Hersteller machten nicht ihre eigenen Konstruktionen für diese Phänomene verantwortlich, sondern suchten die Fehler in allen möglichen Rahmenbedingungen. Schon früh zeigte sich allerdings, dass nicht grundsätzlich alle wandhängenden Geräte diese Probleme hatten, sondern nur bestimmte Baureihen bestimmter Hersteller.

Dennoch: Neuregelungen bei der Inbetriebnahme mussten her. Konstruktionsbedingte Probleme der Kesselhersteller also zu Lasten von Planern, Heizungsbauern und Betreibern von Heizungsanlagen? Speziell aufbereitete Wässer mit einem bestimmten ph-Wert (auch beim Nachfüllen), um den Kesselherstellern zusätzliche Sicherheiten in der Eignung ihrer Geräte zu verschaffen?

Fachregel Steinbildung statt 2035

Bereits damals lehnte der ZVSHK die praxisfremden Vorgaben der VDI 2035 ab und brachte stattdessen im Oktober 2006 die Fachregel „Steinbildung“ heraus. Zu Wort kommen dort Vorgaben, die praxisgerechte Anforderungen für die Vermeidung von übermäßiger Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen definieren. Auch sind Mindestanforderungen genannt, die anhand der Produktdaten zu erkennen sein müssen und gefordert wird ein Informationsaustausch zwischen dem jeweiligen Hersteller und dem SHK-Fachhandwerk.

Seit zwei Jahren bemüht sich der ZVSHK mit den zuständigen Fachgremien um einen Kompromiss, doch bisher gab es bei den konträren Vorstellungen zwischen der deutschen Heizungsindustrie und den SHK-Praktikern keine Einigung. Ganz im Gegenteil! Die Kesselhersteller haben die VDI 2035 Blatt 1 mittlerweile in die Produktunterlagen oder im schlimmsten Fall in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass derjenige, der diese Regelungen nicht beachtet, im Schadensfall keinen Anspruch auf die übliche Produktgarantie hat. Bei Schäden kann der Hersteller dann jegliche Verantwortung ablehnen und auf VDI 2035 Blatt 1 verweisen.

Muss es die Chemie retten?

Hilfestellung kommt von Seiten der Wasseraufbereitung. Wie tückisch allerdings das Bereitstellen von aufbereitetem Heizungswasser ist, mag man anhand weniger Aspekte erkennen. Aluminium und verwandte Legierung werden deshalb bevorzugt in (wandhängende) Heizungsanlagen eingebaut, weil sie gegenüber Edelstahl mit einer erheblich besseren Wärmeleitfähigkeit aufwarten können. Um einer Steinbildung vorzubeugen, konzentriert sich die VDI 2035-2 fast ausschließlich auf den pH-Wert des Füllwassers, nicht aber um den Salzgehalt. Chlorid und Sulfat können jedoch in bestimmten Konzentrationen Ursache für Loch- und Spaltkorrosion sein, lautet die Warnung eines Wasser-Chemikers. Und zwar mal bei Alumi­nium, mal bei Edelstahl – je nach Beschaffenheit des Wassers. Als unkritisch für Aluminium gilt, wenn sich ein „pH-Fenster“ von 8,2 bis 8,5 ergibt. Der Heizungsbauer ist aber nicht für immer auf der sicheren Seite, wenn er sich bei der Inbetriebnahme auf die Chemie im Füllwasser verlässt. Eine weitere wissenschaftliche Erkenntnis könnte sich als tückisch erweisen. Man spricht von einer Selbstalkalisierung, wenn sich der pH-Wert eines enthärteten Füllwassers mit der Zeit selbstständig erhöht. Dieser Effekt gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn einerseits die Karbonathärte höher als 8,5 ist und andererseits – z.B. durch den Einfluss von Solarthermie – gleichzeitig hohe Temperaturen im System auftreten.

Beharren die Hersteller weiterhin auf Einhaltung der VDI 2025, dann muss der Hei­zungsbauer Chemie einsetzen oder die Anlage mit entsalztem Heizungswasser, evtl. in Kombination mit einer entsprechenden Alkalisierung, betreiben. Dies muss dann aber auch beim Nachfüllen der Anlage beachtet werden und verursacht hohen Aufwand. Um den Heizungsbauer nicht weiter zu verunsichern ist eine baldige Klärung notwendig. Schließlich gehen die Auseinandersetzungen der Hersteller, bzw. des BdH mit dem Zentralverband in dieser Angelegenheit schon über drei Jahre.

ZV kämpft für die Betriebe

ZVSHK-Vorstandmitglied Rolf Richter hat sich in seiner langjährigen Tätigkeit als Bundesfachgruppenleiter vehement gegen die VDI 2035 für die Einführung der im Zentralverband erarbeiteten „Fachregel Steinbildung” eingesetzt. In seinem Kommentar auf Seite 3 nimmt Richter pointiert Stellung.

Die Fachregel „Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlanen” können Sie auf https://www.sbz-online.de/ downloaden.

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