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FGK / Corona-RLT-Richtlinie

Kritik an Förderung für neue RLT-Anlagen in Schulen

Inhalt

Der FGK begrüßt die Erweiterung der Corona-RLT-Richtlinie auf neue RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, äußert aber auch Bedenken.

Nach einer zweiten Novelle der „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre Raumlufttechnische Anlagen“ (Corona-RLT-Richtlinie) wird seit dem 11. Juni 2021 auch der Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert (siehe: Bund fördert neue RLT-Anlagen in Kitas und Schulen).

Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) hat die Erweiterung, die er gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium schon mehrfach vorgeschlagen hatte, ausdrücklich begrüßt. Dass bei Neuanlagen jetzt bis zu 80 % der Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage gefördert werden, sieht der Verband als wichtigen Schritt in die richtige Richtung: Die Politik unterstütze damit Lösungen, die gerade in den sensiblen Bereichen Kitas und Schulen das Infektionsrisiko tatsächlich reduzieren können.

Allerdings äußert der Verband auch Bedenken. So sei es unverständlich, dass mit dem Programm auch in stationären Anlagen ausdrücklich Umluft finanziell gefördert würde, obgleich gerade in Pandemiezeiten auch die Bundesregierung Außenluftanlagen und die Reduktion der Umluftanteile in den Fokus stellte. Gleichwohl begrüßt der Verband, dass Außenluftanlagen ebenfalls Gegenstand der Förderkulisse sind.

Widersprüchlicher Fördertatbestand

Laut Förderprogramm muss der insgesamt in den versorgten Räumen erreichbare mechanische Nennvolumenstrom mindestens 25 m3/(h ∙ Pers) in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbereich betragen. Hierin sieht der Verband ein Defizit des Förderprogramms: Bei einem Umluftanteil von 50 % beträgt die Außenluft lediglich 12,5 m3/(h ∙ Pers). Dieser Wert liegt unter den absoluten Mindestanforderungen der DIN EN 16 798-1, die einen Wert von 15 m3/(h ∙ Pers) vorgibt.

Dieser Fördertatbestand ist nach Einschätzung des FGK insofern widersprüchlich, da das Förderprogramm ausdrücklich die Reduktion des Umluftanteils als wesentlichen Fördertatbestand vorgibt bzw. in Fällen, in denen dieser nicht vermeidbar ist, HEPA-Filter empfiehlt. Anlagen mit Umluft, auch solche, die mit HEPA-Filtern ausgestattet sind, sind in Pandemie-freien Zeiten wenig sinnvoll und gehen zu Lasten einer zielführenden Außenluftversorgung von ca. 30 m3/(h ∙ Schüler).

BMWi soll normative Mindestanforderungen respektieren

Der FGK appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium und an das das Förderprogramm administrierende BAFA, einzelne Punkte des Förderprogramms zu überdenken, die normativen Mindestanforderungen zu respektieren und einen Umluftanteil von 50 % nicht in den Förderkatalog aufzunehmen.

Allerdings sei festzuhalten, dass Planer und Träger der Einrichtungen mit dem Förderprogramm die Wahl haben, auch reine Außenluftanlagen einzusetzen. Nun bleibe zu hoffen, dass das neue Förderprogramm möglichst großflächig genutzt wird und in vielen Kitas und Schulen für eine gesunde Innenraumluft gesorgt wird. ■

 

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