Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die seit rund einem Jahr geltende Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen“ erweitert und die verfügbaren Fördermittel aufgestockt.
Im BMWi geht man offensichtlich davon aus, dass mit der Überarbeitung einer Förderrichtlinie sofort der hinterlegt Förderzweck erfüllt wird. Am 09. September 2021 – zwei Schultage bevor im letzten Bundesland die Sommerferien enden – teilt das Bundesministerium mit: „Um unsere Kinder möglichst gut zu schützen, wird ab heute auch der Neueinbau von fest verbauten Zu- und Abluftventiltoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Damit wir sicher durch Herbst und Winter kommen, müssen wir die Impfquote erhöhen, aber auch den Infektionsschutz in Innenräumen weiter verbessern. Im Fokus stehen dabei die Kinder, für die es noch keinen zugelassenen Corona-Impfstoff gibt. Schulen und Kitas müssen wir jetzt besonders unterstützen und schützen.
Deshalb erweitern wir erneut unsere Förderung von stationären Lüftungsanlagen und übernehmen bis zu 80 % der Kosten für den Neueinbau von Zu- und Abluftventilatoren. Das ist ein weiterer Baustein zur Pandemiebekämpfung, der vor Ort schnell umgesetzt werden kann. Unser Ziel ist, die Kinderbetreuung und den Präsenzunterricht mit bestmöglichem Infektionsschutz im Herbst und Winter aufrechtzuerhalten. Offene Schulen und Kitas leisten auch einen Beitrag zur Offenhaltung der Wirtschaft.“
Meteorologisch beginnt der Herbst am 1. September, astronomisch fällt der Herbstbeginn 2021 in Deutschland auf den 22. September um 21:21 Uhr.
Nur für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
Das BMWi fördert die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Seit Juni 2021 wird zudem der Neueinbau stationärer RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) gefördert. Jetzt kann hier zusätzlich auch der Einbau von stationären Zu- und Abluftventilatoren, z. B. Fensterventilatoren, gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit handelt. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Offenbar hat das BMWi auch mehr Mittel für das Förderprogramm eingestellt. Ursprünglich waren für das Programm insgesamt 500 Mio. Euro vorgesehen. Am 9. September 2021 hat das BMWI mitgeteilt, dass es hierfür „insgesamt gut eine Milliarde Euro bereitstellt“.
Wichtig: Die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren vom 1. September 2021 ersetzt die bisherige Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 3. Juni 2021 (BAnz AT 10.06.2021 B2) vollständig und endet spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Bei vorzeitiger Ausschöpfung der im Bundeshaushalt verfügbaren Haushaltsmittel ist eine frühere Beendigung der Laufzeit möglich! Für die Realisierung zugesagter Förderanträge gelten deutlich längere Laufzeiten.
Bis zu 200 000 Räume mit Zu-/Abluftventilatoren
Bemerkenswert ist das in der 3. Novelle der Corona-RLT-Richtlinie definierte Förderziel: „Insgesamt sollen mit dem Förderprogramm entweder bis zu 30 000 Räume erstmalig mit Neuanlagen versorgt oder bis zu 10 000 Um- und Aufrüstungen von vorhandenen stationären RLT-Anlagen gefördert oder bis zu 200 000 Räume mit Zu-/Abluftventilatoren ausgestattet werden.“ Offensichtlich setzt man im BMWi nicht mehr allein auf die nachhaltigere Variante, die Klassenräume mit Schullüftungsgeräten inklusive Wärmerückgewinnung auszustatten.
Allerdings wird in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren die Beschaffung und der Einbau von Zu-/Abluftventilatoren nur gefördert, wenn sie in Fenstern, Dach- oder Außenwanddurchbrüchen fest verbaut werden und sowohl den Innenraum mit Außenluft versorgen als auch die Abluft aktiv nach außen transportieren und als Kombination von Zu- und Abluftventilator ausgeführt werden. Zudem sind Beschaffung und Einbau von Zu-/Abluftventilatoren nur in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit förderfähig. Dies ist laut Förderrichtlinie insbesondere für Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr anzunehmen, in denen die Fenster nur kippbar und / oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind. Dies entspricht gemäß der Kategorisierung durch das Umweltbundesamt (UBA) Räumen der Kategorie 2.
Weitere Infos auf der Programmseite des BAFA.
Änderungen beim Neueinbau stationärer RLT-Anlagen
Auch beim Neueinbau stationärer RLT-Anlagen gab es mit der 3. Überarbeitung der Corona-RLT-Richtlinie Änderungen. Wesentlich ist, dass die Bagatellgrenze von 8000 Euro je Standort auf 2000 Euro je Standort gesenkt wurde. Zudem muss bei einem Umluftanteil von 5 bis zu 50 % der Außenluftvolumenstrom nun mindestens 15 m3/(h ∙ Pers) betragen.
Den zuvor festgelegten minimalem Außenluftvolumenstrom von lediglich 12,5 m3/(h ∙ Pers) hatte das FGK scharf kritisiert, weil er unter den absoluten Mindestanforderungen der DIN EN 16 798-1 liegt, die einen Wert von 15 m3/(h ∙ Pers) vorgibt. Dass die Kritik bezogen auf die CO2-Konzentration berechtigt ist, zeigen drei Auslegungen im Fachartikel Schullüftungswende mit Windhundeprinzip (siehe dort Bild 3). Eine Auslegung mit 15 m3/(h ∙ Pers) ist jedoch ebenfalls nicht zu empfehlen. Sinnvolle Auslegungen für eine hygienische Belüftung ohne zusätzliche Fensterlüftung beginnen bei 25 m3/(h ∙ Pers).
Parallel zur Corona-RLT-Richtlinie gibt es vom Bund auch eine Förderung von mobilen Geräten durch die Länder.