Die gültige Energie-Einsparverordnung von 2004 ist gemäß der europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz EPBD auf dem Prüfstein. Die Fachwelt wartet auf den Referentenentwurf der Neufassung. Bisher ist durchgesickert, dass sich die Anforderungen für den Wohnungsbau nur unwesentlich von den aktuell gültigen unterscheiden sollen. Insbesondere das Verfahren für den energetischen Nachweis auf Basis der DIN V 4701 Teil 10 soll für den Wohnungsbau Bestand haben.