Die VOB wurde novelliert und heißt nicht mehr Verdingungsordnung für Bauleistungen, sondern Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Während die Teile A und B im November 2002 in Kraft getreten sind, gelten die Normen des Teil C seit Februar 2003. Welche Konsequenzen sich daraus für die Ausschreibung, Montage und Abrechnung von Bauleistungen ergeben, schildert der nachfolgende Beitrag.