Nach Verabschiedung der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber konkretere Pflichten zum Schutz ihrer Angestellten erfüllen. Sie haben Gefährdungen zu ermitteln, die Überprüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln zu veranlassen und die Befähigung der Beschäftigten im Umgang mit Arbeitsmitteln sicherzustellen.