Eine “eilig“ beschlossene Gesetzesänderung verunsichert das Handwerk. Obwohl erst im April 2004 die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen neu geregelt wurde, hat das Bundesfinanzministerium nachgebessert und zum Jahresbeginn die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Bauleistungen erweitert.