Der Jammer über die schlechte Zahlungsmoral hat seinen Ursprung leider oft in eigenen Fehlern, da vorhandene Sicherungssysteme gegen Zahlungsausfälle einfach nicht eingesetzt werden. Vor Zahlungsausfällen kann man sich schon schützen. Man muß nur die vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten kennen und diese dann eben auch nutzen. Das Sicherheitsverlangen nach § 648 a BGB bietet den so oft ersehnten Schutz.