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Aus dem Vollen schöpfen

Seit dem 01.01.2020 gelten die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) veröffentlichten neuen Förderrichtlinien. Mit diesen Neuerungen ist es jetzt möglich, bis zu 45 % der Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu decken. In welcher Höhe die Förderung ausfällt und ob sie stattgegeben wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dies bedeutet, dass sich Fachhandwerker mehr Zeit nehmen müssen, um Kunden angemessen zu beraten.

Deutlich höhere Förderung

Dafür fallen die Förderungen für die neue Heizungsanlage deutlich höher aus als bisher (Bild 1). So gibt es einen Zuschuss von 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Wärmepumpe, Biomasseanlage), 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Beim Wechsel von einer Ölheizung zu einer der genannten Heizformen erhöhen sich die Fördersätze um zusätzliche 10 %. Bei einer Wärmepumpe beträgt der Zuschuss also 45 %. Ist die Altanlage allerdings bereits von der Austauschpflicht gemäß § 10 Energieeinsparverordnung (EnEV) betroffen, ist diese Bezuschussung nicht möglich. Es empfiehlt sich deshalb, den Kunden bei der jährlichen Wartung darauf hinzuweisen.

Gleichzeitig wird der Einbau einer Öl-Brennwertheizung nicht mehr gefördert. Wird allerdings eine neue Ölheizung mit erneuerbaren Energien gekoppelt, so ist dieser Kostenanteil förderfähig. Der Erneuerbare-Anteil der Heizung kann beispielsweise von einer Solaranlage stammen. Diese unterliegen jedoch einigen Bestimmungen.

Bild 1: Diese Tabelle nach Zahlen der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zeigt übersichtlich, in welcher Höhe die Förderungen ausfallen.

Bild: SBZ / Bafa

Bild 1: Diese Tabelle nach Zahlen der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zeigt übersichtlich, in welcher Höhe die Förderungen ausfallen.

Sonderregelungen

Solarthermieanlagen können ebenfalls mit bis zu 30 % finanziell unterstützt werden. Jedoch sind nicht alle Solaranlagen förderfähig. Dazu gibt es auf der Webseite des Bafa eine umfangreiche Tabelle mit Herstellern und Produkten, die zugelassen sind. Dies muss dringend vor der Planung berücksichtigt werden, da sonst kein Zuschuss gewährt wird.

Auch bei Wärmepumpen gelten strenge Kriterien, weshalb nicht jede Anlage automatisch förderfähig ist. Dabei wird zwischen Bestandsgebäuden und Neubau unterschieden.

Anforderungen im Bestand:

  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Strom- bzw. Gaszählers (bei nach Wärmepumpentyp)Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
  • Anforderungen im Neubau:

  • Verbesserte Systemeffizienz: Zusätzliche Anlagenteile oder Sonderbauformen müssen zur Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast während der kalten Witterung beitragen.
  • Ein Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Betriebsjahr ist vertraglich nachzuweisen.
  • Als Wärmeverteilsystem müssen Flächenheizungen eingesetzt werden.
  • Sowohl im Bestand als auch im Neubau sind die in Bild 2 dargestellten Jahresarbeitszahlen einzuhalten. Diese müssen ebenfalls unbedingt beachtet werden, damit eine Förderung in Frage kommt.

    Weitere Informationen gibt es, genau wie für Solaranlagen, auf der Bafa Webseite (siehe Linkliste).

    Bild 2: Die von der Bafa geforderten Jahresarbeitszahlen für Wärmepumpen. Luft / Luft- Wärmepumpen werden nicht ­gefördert.

    Bild: BWP

    Bild 2: Die von der Bafa geforderten Jahresarbeitszahlen für Wärmepumpen. Luft / Luft- Wärmepumpen werden nicht ­gefördert.

    Wichtig vor dem Einbau

    Der Antrag für die Förderung ist vor Beginn des Bau- oder Sanierungsvorhabens zu stellen. Das Bauvorhaben beginnt für die Bafa mit dem „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“.

    Berechtigt zur Förderung sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen.

    Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich. Das heißt, für eine Maßnahme können verschiedene Fördermittel miteinander kombiniert werden. Der Antrag kann ohne Zuhilfenahme eines Energieberaters erfolgen. Die Vollmacht des Kunden für den Fachhandwerker reicht aus.

    Änderungen bei der KfW

    Seit dem 01.01.2020 übernimmt die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett die Bafa. Das bedeutet, die KfW-Förderung für Öl- und Gas-Brennwertheizungen entfällt. Das gleiche gilt für die Maßnahmenpakete Heizung und Lüftung. Öl-Brennwertkessel werden auch bei Sanierungsmaßnahmen zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Das gilt sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

    Weiterhin stellt das Programm 433, Fördermittel für die Brennstoffzelle bereit. Um 12,5 Prozentpunkte erhöht hat sich dafür das Programm 151 für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum. Damit steigt der maximale Kreditbetrag um 20 000 Euro auf 120 000 Euro.

    Das Programm 152 erhöht den Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte für energetische Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben. Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50 000 Euro.

    Steuerbonus bis 2030

    Mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht“ am 30.12.2019 ist die steuerliche Förderung bestimmter Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 01.01.2020 amtlich. Steuerlich begünstigt werden Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung des Bundes als förderfähig eingestuft sind, z. B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage. Insgesamt beläuft sich die Förderung auf maximal 20 %. Die Höchstsumme von insgesamt 40 000 Euro wird dabei auf drei Jahre verteilt. Diese Baumaßnahmen müssen allerdings nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein. Wichtig: Diese Art der Förderung ist nicht mit denen der Bafa oder KfW kombinierbar.

    Info

    Linkliste zum Nachschlagen für mehr Informationen:

    Weitere Infos zu den Bestimmungen der Bafa:

    Der Zentralverband zu dem Thema:

    Genaue Daten der KfW-Förderung:

    Der Bundesverband Wärmepumpe: