Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das Förderprogramm, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden, bis Ende 2014 verlängert. Eine Vor-Ort-Beratung wird weiterhin mit bis zu 300 Euro gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 0 Euro. Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Nähere Informationen sowie eine Liste der antragsberechtigten Energieberater unter
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