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Bundesförderung für effiziente Gebäude

2. Neufassungen der BEG-Richtlinien veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die 2. Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Aktualisierung der drei BEG-Förderrichtlinien hatte sich seit einigen Wochen schon mit der Vorabveröffentlichung aktualisierter Fassungen ohne Rechtskraft auf der BMWi-Webseite angedeutet. Nun wurden sie am 18. Oktober 2021 offiziell im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht:

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B2

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 16. September 2021, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B3

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 16. September, BAnz AT vom 18. Oktober 2021 B4

Die drei BEG-Richtlinien treten am 21. Oktober 2021 in Kraft. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzen die Richtlinienfassungen vom 20. Mai 2021 (siehe BAnz AT vom 06. Juni 2021).

Die Vorabveröffentlichungen sind aber weiterhin nützlich, da auch eine Version vorgelegt wurde, in der vorgenommene Aktualisierungen besonders hervorgehoben sind. Auf der Download-Seite des BMWi wird zudem mitgeteilt, dass das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleibt (siehe auch: Neue KfW-Richtlinie 433 für Brennstoffzellen). ■ 

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