Ab dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.
Die Förderbank hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 bis 24:00 Uhr eingegangen waren, zu bearbeiten. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt.
In einem zweiten Schritt startet nun auch die Sanierungsförderung wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit noch die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestags neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 um 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern. ■