Über die Corona-RLT-Richtlinie können jetzt auch Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gestellt werden.
Die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen wird zum zweiten Mal novelliert. Ab dem 11. Juni 2021 können Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gestellt werden. Diese umfassen Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen im Sinne von §§ 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes in öffentlicher oder freier Trägerschaft und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.
Hierauf hatte sich das Bundeskabinett am 12. Mai 2021 verständigt. Hintergrund ist, dass für Kinder unter zwölf Jahren aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung steht.
Gefördert werden Investitionsausgaben und Ausgaben für Planung und Montage
Mit dem Förderprogramm (Download der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 3. Juni 2021 im Bundesanzeiger vom 10. Juni 2021) werden stationäre Neuanlagen gefördert, die im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 500 000 Euro pro Standort. Eine Antragstellung ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Anträge auf Förderung nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 können nur bis einschließlich 30. November 2021 gestellt werden. Sollten die im Bundeshaushalt verfügbaren Haushaltsmittel bereits vorher ausgeschöpft sein, ist eine frühere Beendigung der Laufzeit der Richtlinie möglich.
Wichtige Hinweise für die Planung und der Erstellung empfohlener begleitender Konzepte enthält das Technische Merkblatt zur Förderrichtlinie.
Im Zuge der Novellierung werden auch für die Um- und Aufrüstung von RLT-Anlage (vgl. Richtlinie Nr. 6.1) weitere Zuwendungsempfänger mit aufgenommen: Dazu zählen u. a. Einrichtungen der Rehabilitation, Frühförderstellen sowie besondere Wohnformen und Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe. Weitere Infos beim administrierenden BAFA. ■
Siehe auch: TGA-Themenseite Corona-Lüftung