Die Bundesregierung hat wegen der Coronakrise am 16. März Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit zwar weiterhin nachgehen. Zum Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern muss jedoch einiges beachtet werden. Der ZVSHK hat spezielle Leitlinien für SHK-Betriebe bereitgestellt.