Die Haftungsübernahmevereinbarung mit dem ZVSHK stellt sicher, dass der Hersteller einspringt, wenn sein Produkt einen Mangel beim Auftraggeber des Mitgliedsbetriebs auslöst. Sowohl was die Kosten angeht als auch die Abwicklung und Ersatzbeschaffung. HÜV richtet sich konkret an Fachhandwerksbetriebe, die Mitglied im ZVSHK sind. Sie profitieren von dieser zusätzlichen Leistung, die einen Rückangriffsanspruch gegen den Hersteller bei Gewährleistungsfällen beinhaltet.
Cosmo-Geschäftsführer Hermann-Josef Lüken: „Als Partner des Fachhandwerks und bewährter Hersteller im Bereich Wärme und Lüftung stehen wir zu unserem HÜV-Versprechen. Gemeinsam mit dem ZVSHK entlasten wir das Fachhandwerk von Mängelansprüchen und sorgen somit für höchste Sicherheit.“