Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) waren aufgrund der großen Nachfrage und den Plänen der Ampel-Koalition erwartet worden. Nun kommt es aber zumindest zeitweise viel dicker:
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp (also ein Antrags- und Zusagestopp) belegt worden.
Wichtiger Hinweis: Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch, etc.). Diese Förderprogramme laufen weiter.
Endgültig und damit leicht vorgezogen eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses / Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. Zur Begründung führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an, dass „die enorme Antragsflut im Monat Januar 2022, insbesondere für Anträge für die EH55-Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm deshalb mit sofortiger Wirkung stoppen.“
Dies hatte sich schon im Herbst 2021 abgezeichnet:
Energetische Gebäudesanierung: Fördermittel aufgestockt
BEG-Förderung im Neubau für Effizienzhaus 55 läuft am 31.01.2022 aus
Schnelle Entscheidung für Neubauförderung angekündigt
Die Förderung für Sanierungen ist vorläufig gestoppt worden und soll wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.
Ebenso soll zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Denn auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen die Bundesregierung und die KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss. Im Koalitionsvertrag steht allerdings: …im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die Neubau-Standards zum 1. Januar 2025 an den KfW-EH 40 angeglichen.
„Alte Bundesregierung trägt Mitschuld“
Aus der Mitteilung des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagieren die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Notwendige Anpassungen wurden in den vergangenen Jahren versäumt.
Obwohl bekannt war, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, wurde das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet. So wurden in 2021 6 Mrd. Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt, der sich längst am Markt durchgesetzt hatte.
Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem ‚Run‘ auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 hat dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.
Daher musste die KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung mit einem Programmstopp belegen.“ ■
Im Kontext:
Ampel-Koalitionsvertrag: SHK-Themen und Statements
Katerstimmung bei Gebäudesanierung vorprogrammiert