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GEKÜNDIGT

ZVSHK kehrt dem FGK den Rücken

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima hat seine Mitgliedschaft im Fachverband Gebäude-Klima e. V. gekündigt. „Nach einer gründlichen Bewertung der Entwicklungen in und um den FGK hat der ZVSHK-Vorstand einstimmig entschieden, die Partnerschaft zu beenden“, erklärte ZVSHK-Präsident Manfred Stather. Das gelte für die Mitgliedschaft im FGK wie auch für den 2004 abgeschlossenen Kooperationsvertrag. Nach der vor kurzem erfolgten Namens- und Funktionsänderung des ehemaligen Fachinstituts sieht der ZVSHK nur noch wenig Berührungspunkte für eine gemeinsame Arbeit. „Der deutlich überzogene Anspruch des FGK, als Fach- und Branchenverband aufzutreten, offenbart einen eklatanten Mangel an Gemeinsamkeiten“, sagte ZVSHK-Präsident Stather. Die von Vorstand und Geschäftsführung des FGK betonte thematische Ausrichtung auf den Nichtwohnbereich belasse kaum noch eine Schnittstelle gemeinsamer Interessen. „Als Handwerk sind wir die Marktmittler für Lüftungs- und Klimatechnik in Wohngebäuden. Darin kann uns der FGK in seiner Fixierung auf Nichtwohngebäude nicht länger unterstützen.“

Aus dem FGK erhielten wir folgenden (leicht gekürzten) Kommentar: „Nach über 40-jähriger Zugehörigkeit hat der ZVSHK seine Mitgliedschaft im FGK gekündigt. In einer Pressemeldung lässt der ZVSHK wissen, dass das Engagement des FGK für den Nichtwohnbereich Grund für den Austritt sei. Man muss weder Insider noch profunder Kenner der Verbandspolitik sein, um diesen Grund als lapidaren Vorwand zu erkennen. Unstrittig ist, dass sich das FGK in der Lobbyarbeit im Gesamtkontext der Energiediskussion auch für die enormen Einsparpotenziale im Nichtwohnbereich stark gemacht hat. Ist hiergegen etwas einzuwenden? Wissentlich verkennt der ZVSHK, dass im FGK die stärkste Interessengemeinschaft für die Wohnungslüftung vertreten ist. Zudem stellt der FGK den Obmann im DIN-Ausschuss NHRS 2.51 (zuständig für die DIN 1946 Teil 6) und ist in dem Ausschuss 18599 für die Wohnungslüftung vertreten. Diese Fakten müssten dem ZVSHK, der sowohl ein Mitglied im FGK-Vorstand als auch in der FGK-Fachkommission stellt, hinreichend bekannt sein. Also dürften die wahren Gründe für die Kündigung auf immer tiefstes Geheimnis des ZVSHK bleiben.“

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