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Grauwassernutzungsanlagen sind weiterhin meldepflichtig

Zur fachgerechten Planung und Ausführung von Grauwassernutzungsanlagen erschien in der SBZ 16/21 der Artikel „Grauwasser effizient recyceln“. Dieser basiert auf den Empfehlungen des Merkblatts DWA‑M 277 „Hinweise zur Auslegung von Anlagen zur Behandlung und Nutzung von Grauwasser und Grauwasserteilströmen“, Ausgabe Oktober 2017, der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. sowie dem inhaltsgleichen Hinweisblatt H 202, Ausgabe ebenfalls Oktober 2017, der Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung e. V. (fbr). Auf den Entwurf zur Euronorm DIN EN 16941‑2 „Vor-Ort-Anlagen für Nicht-Trinkwasser – Teil 2: Anlagen für die Verwendung von behandeltem Grauwasser“ vom Oktober 2017 wird in dem Beitrag lediglich hingewiesen.

Zwischenzeitlich erfolgte im November 2021 die Veröffentlichung des Weißdrucks der Euronorm DIN EN 16941‑2. Das Dokument legt die Grundlagen von Planung, Bemessung, Einbau, Kennzeichnung, Inbetriebnahme und Wartung von Grauwassernutzungsanlagen für die Verwendung von Grauwasser vor Ort fest.

Die Euronorm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 165 ­„Abwassertechnik“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 119‑05‑08 AA „Wasserrecycling – Erarbeitung von Normen für die Regenwasser- und Grauwassernutzung“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW). Zur Normenreihe DIN EN 16941 „Vor-Ort-Anlagen für Nicht-Trinkwasser“ gehört ebenfalls Teil 1: Anlagen für die Verwendung von Regenwasser, Ausgabe Juni 2018.

Zulässige Anwendungen

Folgende Anwendungen für die Nutzung von behandeltem Grauwasser sind gemäß der Euronorm DIN EN 16941‑2 zulässig:

  • WC-Spülung
  • Gartenbewässerung
  • Reinigung von Wäsche
  • Reinigung von Gegenständen.
  • Von der Nutzung ausgenommen sind:

  • die Verwendung als Trinkwasser und zur Zubereitung von Speisen
  • die Verwendung für die Körperhygiene
  • direkte Anwendungssysteme ohne Aufbereitung
  • Produktdesign für spezifische Systembestandteile
  • industrielles Schmutzwasser
  • Wärmerückgewinnung und Kühlzwecke.
  • In der DIN EN 16941‑2 erfolgt auch die Festlegung der Mindestanforderungen an Grauwassersysteme.

    Funktionale Elemente

    In Abschnitt 4 werden für jede Grauwassernutzungsanlage folgende vier funktionale Elemente beschrieben:

  • Sammlung
  • Behandlung
  • Speicherung
  • Verteilung.
  • Zu den Grundanforderungen heißt es in diesem Abschnitt: „Grauwassernutzungsanlagen müssen so geplant, eingebaut, gekennzeichnet, betrieben und gewartet werden, dass die notwendige Betriebssicherheit jederzeit sichergestellt ist und die erforderlichen Arbeiten zur Instandhaltung leicht durchgeführt werden können.“

    Auswirkungen für Anwendung in Deutschland

    Im Anwendungsbereich zur Euronorm befindet sich folgende wichtige Anmerkung: „Konformität mit diesem Dokument entbindet nicht von der Einhaltung der Auflagen, die sich aus örtlichen und nationalen Vorschriften ergeben können.“

    Das bedeutet für Grauwassernutzungsanlagen in Deutschland:

  • Der Einbau von Grauwassernutzungsanlagen ist auch weiterhin meldepflichtig. Nach § 13 (4) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen die Errichtung und der Betrieb dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich angezeigt werden.
  • Laut § 3 und § 15 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ besteht nach wie vor eine Mitteilungspflicht gegenüber dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.
  • Zusätzlich sind die kommunalen Abwassersatzungen zu berücksichtigen.
  • Fazit

    Wer bereits mit dem Merkblatt DWA‑M 277 bzw. dem fbr‑Hinweisblatt H 202 vertraut ist, dürfte mit der Handhabung der neu erschienenen Euronorm DIN EN 16941‑2 keine nennenswerten Probleme haben. Bei fehlender Erfahrung sollten die Beratungsfachleute der Hersteller hinzugezogen werden.

    Der Weißdruck der DIN EN 16941-2 mit 33 Seiten ersetzt den Entwurf vom Oktober 2017.

    Bild: DIN e. V. / Beuth Verlag

    Der Weißdruck der DIN EN 16941-2 mit 33 Seiten ersetzt den Entwurf vom Oktober 2017.

    Autor

    Bernd Ishorst
    ist Berater, Fachautor und Referent für Entwässerungstechnik. Er lebt in 53340 Meckenheim.

    Bild: Ishorst