Als die neue Bundesförderung in Kraft trat, stand bereits fest, dass die Umsetzung der BEG etappenweise erfolgen sollte. Zeitgleich mit der Einführung startete das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Januar 2021 die BEG-Einzelmaßnahmen: Gefördert werden damit einzelne Sanierungen in bestehenden Gebäuden, die zu einer erhöhten Energieeffizienz beitragen, unter anderem in den Bereichen Wärmeerzeugung und Heiztechnik.
Neue KfW-Förderangebote für einzelne Maßnahmen
Bei den KfW-Förderangeboten handelt es sich um zinsgünstige Kredite und attraktive Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Bei einzelnen Maßnahmen entspricht der Tilgungszuschuss des KfW-Kredits in der Höhe dem direkt ausgezahlten Zuschuss, der über das BAFA abrufbar ist. Das bedeutet, wer eine Wärmepumpe, Biomasseanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage einbaut, erhält bis zu 55% der förderfähigen Kosten zurück. Jeweils 20% sind bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die Lüftungstechnik betreffend sowie beim Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung („Efficiency Smarthome“) möglich. Zusammen mit den Förderangeboten kann außerdem ein Zuschuss von 50% für die Fachplanung und Baubegleitung beantragt werden.
Neue energetische Standards bei Komplettsanierungen und Neubau
Bei Komplettsanierungen und im Neubau hat die KfW neue Effizienzhaus-Klassen festgelegt. Dabei fallen die Fördermittel besonders hoch aus, wenn mehr als die Hälfte der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Im Neubau besteht außerdem die Möglichkeit, eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung zu erhalten, die mit einer weiteren Steigerung der Fördermittel einhergeht.
Weiterführende Informationen zur neuen Bundesförderung
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