Ab sofort bietet Kaldewei ein neues Schallschutzprognosetool für Sanitärgeräusche als Service für Planer und Nachweisführende an. In Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP entwickelt und erprobt, baut das innovative Prognosetool auf DIN EN 12354-5 und am Fraunhofer-Institut entwickelte Verfahren auf. Berechnet werden in allen relevanten Übertragungsrichtungen Wasserprallgeräusche, Trittschallpegel und Benutzungsgeräusche.
Ziel des Prognosetools
Das Schallschutzprognosetool soll die zu erwartenden Luftschallpegel in beliebigen Grundriss-Situationen und Bauweisen prognostizieren und für die individuelle Nachweisführung nutzbar machen. Damit ist es möglich, über den Prüfbericht hinausgehende Schallschutznachweise für Kaldewei-Produkte nach DIN EN 12354-5 zu berechnen. So kann jedes Bauvorhaben bei der Planung individuell ausgelegt und der prognostizierte Schallpegel mit den Anforderungswerten verglichen werden.
Folgende Parameter werden beim Kaldewei Schallschutzprognosetool berücksichtigt:
● Produktausführung, z.B. Einsatz von Sonderzubehör
● Beliebige Gebäudegrundrisse im (zunächst) Massivbau
● Beliebige Materialien aus dem (zunächst) Massivbau
● Vorsatzkonstruktionen wie z.B. abgehangene Unterdecken und Vorwände
● Raumakustik
● Bauteilanregung mit dem
• Körperschallgeräuschnormal KGN (Wasserstrahlprallgeräusch)
• Normhammerwerk (Trittschall)
• EMPA-Pendelfallhammer (Benutzungsgeräusch nach SIA 181)
● Luftschallpegel ausgewertet nach:
• DIN 4109
• VDI 4100
• DEGA Empfehlung 103
• SIA 181
• ÖNorm B 8115
Schallschutz im Duschbereich
Schallentstehung und Schallschutz im Badezimmer können komplex und sehr individuell sein, egal ob z.B. ein Duschbereich mit einer Duschfläche oder mit Fliesen ausgestattet ist. Neben dem Material der Dusche haben Faktoren, wie Installationsart, Raumgröße, Bodenaufbau, Bauweise, Zubehör und Größe des Duschbereichs einen Einfluss auf den vom Sanitärobjekt hervorgerufenen Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen.
Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ ist eine über die Landesbauordnungen bauaufsichtlich eingeführte Norm und sieht konkrete Anforderungswerte für gebäudetechnische Anlagen, zu denen die Sanitärinstallationen gehören, vor. Deren Einhaltung muss zwingend für Gebäude mit mehreren Nutzungseinheiten bei Neu- und Umbauten nachgewiesen werden. Allerdings bedeutet die DIN 4109-1 lediglich einen Mindestschallschutz.
Zur Planung des Schallschutzes für Komfortansprüche werden häufig die VDI 4100 oder die DEGA 103 herangezogen. Aber auch die Bauwelt ändert sich kontinuierlich. So werden zum Beispiel im Massivbau immer häufiger Trennwände in Trockenbauweise eingesetzt. Auch dies hat dann einen direkten Einfluss auf den Schalldruckpegel in der Nachbarwohnung.
Für sanitärtechnische Anlagen sieht DIN 4109-36 Nachweise mit und ohne bauakustische Messungen vor. Messungen bedeuten Kosten und bringen erst eine Sicherheit nach Fertigstellung des Gebäudes. Nachweise ohne bauakustische Messungen können über definierte Muster-Installationswände geführt werden. Da z.B. Duschsysteme den Großteil der Schallenergie in die Decke einleiten, ist dies allerdings kein adäquater Weg, die Erfüllung der DIN 4109 für ein bestimmtes Duschsystem nachzuweisen. Status Quo gibt es von der Industrie Prüfberichte, die sich auf eine explizite Situation (Musterbauprüfstand) beziehen. Die Aufgabe des Planers bzw. des Nachweisführenden besteht in diesem Fall darin, das Ergebnis der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Messwerte aus dem Musterbau in das zu planende Objekt zu übertragen.
Musterbaumessung vs. tatsächliche Bausituation
Doch welchen Einfluss haben die Abweichungen von realem Gebäude und Sanitärobjekt zur Musterbaumessung? Streng genommen ist ein Nachweis nur dann möglich, wenn die tatsächliche Bausituation mindestens schallschutztechnisch gleichwertig oder im Idealfall günstiger ist als im Musterbauprüfstand. Aufgrund heute gängiger Mischbauweisen aus Massiv- und Trockenbau sind in diagonaler Übertragungsrichtung häufig ungünstigere Gegebenheiten vorhanden als bei der Messung im Musterbauprüfstand. Wie sind diese und weitere Abweichungen zur Musterbauprüfung zu bewerten?
Die DIN 4109 definiert bauaufsichtlich eingeführte Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen und bietet aktuell noch Lücken in der Planung, sodass zur Nachweisführung häufig eine Messung im ausgeführten Objekt notwendig ist. Um diese Lücken zu schließen, arbeiten Forschung, Industrie und Normung auf vielen Ebenen an einer rechnerischen Prognose und Nachweisführung von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen. Die aktuelle DIN 4109-2 referenziert bereits auf die DIN EN 12354-5 als Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Berechnungsverfahren nach DIN 4109. Weiterhin lässt DIN 4109-5 für die Nachweisführung erhöhter Anforderungen bereits alternative Nachweisverfahren zu, sofern sichergestellt ist, dass diese mindestens zu einem gleichen Schallschutz führen.
Kaldewei und Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP gehen einen Schritt weiter
Um den auch für Hersteller unbefriedigenden Status Quo zu verbessern, geht Kaldewei gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP einen neuen Weg. Für die effektive Definition und Bewertung von Schallschutzmaßnahmen basierend auf einem geringen planerischen Risiko steht das neue Schallschutzprognosetool ab sofort zur Verfügung. Um eine Prognose für ihr Bauvorhaben vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP zu erhalten, können Planer und Nachweisführende sich per E-Mail an info@kaldewei.de wenden. Die Prognoseberechnungen nach DIN EN 12354-5 berechnen in allen relevanten Übertragungsrichtungen die Werte Installationsgeräusch, Trittschallpegel und Benutzungsgeräusch. Eine individuelle Normberechnung des realen Produktes im realen Gebäudemodell gibt Planungssicherheit und ermöglicht eine einfache Nachweisführung von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen.
Das Schallschutzprognosetool wird kontinuierlich um weitere Messergebnisse erweitert. Nächstes Etappenziel ist die Aufnahme von Messergebnissen aus dem Holzbau. ■