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SOLARFÖRDERUNG

Förderprogramm für Batteriespeicher

Inhalt

Zum 1. Mai 2013 starteten Bundesumwelt­ministerium BMU und die KfW-Bankengruppe ein neues Förderprogramm. Gefördert wird die Investition in Batteriespeichersysteme, die zusammen mit PV-Anlagen betrieben werden. Achtung: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen wurde. Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Die Förderung ist als KfW-Programm ausgestaltet und besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss für die Investitionskosten in das Batteriespeichersystem. Für 2013 stehen 25 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei maximal 30 % an den Investitionskosten für das Batteriespeichersystem. Es erfolgen keine Tilgungszuschüsse für die Investition in PV-Anlagen. Der Kredit kann aber bei der KfW im Falle der Investition in ein kombiniertes System für die Gesamtinvestition beantragt werden. Die Investition in das Batteriespeichersystem ist grundsätzlich nur förderfähig, wenn die PV-Anlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde und über eine installierte Leistung von maximal 30 kWp verfügt. Das Programm fokussiert somit auf kleine und mittelgroße Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden. Der Tilgungszuschuss ist nur mittelbar von der Kapazität des Batteriespeichersystems abhängig, ist projektspezifisch zu berechnen und für Neuanlagen auf 600 Euro/kWp begrenzt. Weitere Infos unter

https://www.kfw.de/kfw.de.html